BER stellt Betrieb nach Sichtung unbekannten Flugobjekts vorübergehend ein
BER stoppt Betrieb nach Flugobjekt-Sichtung

Flughafen Berlin Brandenburg: Betriebsunterbrechung nach Sichtung unbekannten Flugobjekts

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) hat am Mittwochabend den Flugbetrieb vorübergehend eingestellt. Auslöser war die mutmaßliche Sichtung eines unbekannten Flugobjekts im Luftraum des Airports. Die Maßnahme dauerte von 18:40 Uhr bis etwa 19:10 Uhr und erfolgte laut Flughafenbetreiber aus Sicherheitsgründen als Standardprozedur.

Bundespolizei untersucht den Vorfall

Die Bundespolizei ist derzeit mit der Überprüfung des Vorfalls beschäftigt. Ein Sprecher erklärte, man untersuche, „ob es überhaupt ein Flugobjekt gegeben hat“. Der Flugbetrieb läuft inzwischen wieder normal, allerdings müssen sich Reisende auf mögliche Verspätungen einstellen. Flugausfälle sind nach aktuellem Stand nicht zu erwarten.

Wiederholte Störungen durch Drohnen

Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art am BER. Bereits am 31. Oktober wurde der Flugbetrieb für zwei Stunden unterbrochen, nachdem eine Drohne gesichtet worden war. Damals mussten elf Flugzeuge umgeleitet werden:

  • Vier Maschinen landeten in Leipzig
  • Vier Maschinen landeten in Dresden
  • Drei Maschinen landeten in Hamburg
Viele weitere Flugzeuge kreisten über Berlin, während drei Flüge nach London, Birmingham und Stockholm komplett gestrichen wurden.

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Im vergangenen Jahr kam es an deutschen Flughäfen immer wieder zu ähnlichen Vorfällen mit Drohnen, die den Flugbetrieb erheblich störten. In den meisten Fällen konnten die verantwortlichen Piloten der unbefugt fliegenden Drohnen nicht ermittelt werden, was die Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen stellt.

Die aktuelle Situation am BER zeigt erneut die anhaltende Gefahr durch unbefugte Flugobjekte in der Nähe von Flughäfen. Während der Flughafenbetreiber betont, dass es sich um eine routinemäßige Sicherheitsmaßnahme handelt, unterstreicht der Vorfall die Notwendigkeit verbesserter Überwachungssysteme und klarerer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen im Umfeld kritischer Infrastruktur.

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