Berliner Mobilitätsgesetz nach fünf Jahren: Kritik an Umsetzung und mangelnden Fortschritten
Im Jahr 2018 schuf Berlin mit dem Mobilitätsgesetz ein bundesweit bemerkenswertes Regelwerk für die Verkehrspolitik. Doch fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten stellt sich die Frage: Sind die ambitionierten Ziele tatsächlich erreicht worden? Aus Sicht des Fachverbands Fußverkehr Deutschland (Fuss e.V.) ist die Antwort eindeutig negativ.
Kritik vom Fachverband Fußverkehr
Roland Stimpel, Vorstandsmitglied des Lobbyverbandes, übt scharfe Kritik an der Umsetzung des Gesetzes. „Drei Senatorinnen von Grünen und CDU haben fast nichts von dem getan, was das Gesetz für Berlins meistverbreitete und stadtfreundlichste Mobilitätsform verlangt“, so Stimpel. Besonders die aktuelle Verkehrssenatorin Ute Bonde von der CDU stehe „auf dem mobilitätspolitischen Tiefpunkt“. Der Verband wirft der Politikerin vor, die Belange von Fußgängern vollständig zu vernachlässigen und damit die Kernziele des Gesetzes zu untergraben.
Ziele und Inhalte des Mobilitätsgesetzes
Das Berliner Mobilitätsgesetz wurde ursprünglich unter der rot-rot-grünen Landesregierung beschlossen und hat seither mehrere Ergänzungen erfahren, darunter das spezifische Fußverkehrsgesetz. Die zentralen Anliegen des Regelwerks umfassen:
- Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer im städtischen Raum
- Ausbau und Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs
- Vorrang für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer bei der Verkehrsplanung
- Förderung einer sicheren und klimafreundlichen Verkehrspolitik
- Reduzierung der Dominanz des Autos im Stadtbild
Position der Senatsverkehrsverwaltung
Aus der Senatsverkehrsverwaltung wird hingegen betont, dass das Mobilitätsgesetz durchaus sinnvolle Leitplanken gesetzt und erste Verbesserungen angestoßen habe. Allerdings weist die Verwaltung auf praktische Herausforderungen hin: „Es hat aber auch gezeigt, dass ein stark technisch geprägtes Regelwerk nur dann Wirkung entfaltet, wenn es im Alltag von Verwaltung, Bezirken, Wirtschaft und Stadtgesellschaft praktikabel umsetzbar ist.“
Appell von Verkehrssenatorin Bonde
Verkehrssenatorin Ute Bonde betont in ihrer Stellungnahme die Notwendigkeit einer ausgewogenen Mobilitätspolitik: „Berlin braucht deshalb eine Mobilitätspolitik, die nicht spaltet, sondern verbindet: praktikabel, finanzierbar, sicher – und vor allem von möglichst vielen Berlinerinnen und Berlinern akzeptiert und gewollt.“ Sie warnt davor, Mobilität zu einem Kulturkampf werden zu lassen, und plädiert stattdessen für eine gemeinsame Aufgabe mit klaren und fairen Regeln, die ideologische Übersteuerungen vermeiden.
Die Diskrepanz zwischen den ambitionierten Zielen des Gesetzes und der praktischen Umsetzung bleibt somit ein zentraler Streitpunkt in der Berliner Verkehrspolitik. Während der Fachverband Fußverkehr deutliche Defizite beklagt, verweist der Senat auf die Komplexität der Umsetzung und die Notwendigkeit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz.



