Nach dem Urlaub kommt die böse Überraschung: Bußgeld aus Italien
Ein traumhafter Urlaub auf Sizilien mit seiner reichen Kultur, den gastfreundlichen Bewohnern und den atemberaubenden Landschaften wie dem Ätna – für Sabine M. war es ein unvergessliches Erlebnis zur silbernen Hochzeit. Doch vier Monate später trübte ein unerwarteter Brief die schönen Erinnerungen erheblich. Das Schreiben, gekennzeichnet mit "Gegen Postzustellungsurkunde" und dem Betreff "Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen mit dem Ausland", stammte von der Regierung der Oberpfalz in Bayern, die als zentrale Behörde fungierte.
Der Inhalt des Briefes: Ein Bußgeldbescheid aus Palermo
Sabine M. traute ihren Augen kaum, als sie den Bußgeldbescheid las. Es ging um eine Summe von 128,52 Euro, reduziert um 30 Prozent bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen, oder 153,42 Euro bei Zahlung innerhalb von 60 Tagen. Bei Nichtzahlung drohte eine Vollstreckung in Höhe von 236,42 Euro. Der Vorwurf: Das Paar war in Palermo in eine Zona a traffico limitato (ZTL) gefahren, eine verkehrsbeschränkte Zone, ohne Sondergenehmigung. Weder Sabine noch ihr Mann hatten das entsprechende Schild bemerkt.
Die Regierung der Oberpfalz betonte in einem Kasten, dass sie keine Auskünfte zum Inhalt geben könne und lediglich die Zustellung übernehme. Anfragen seien direkt an die italienische Behörde zu richten. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg wäre das Regierungspräsidium Freiburg zuständig gewesen.
Rechtliche Möglichkeiten und ADAC-Ratschläge
Für Sabine M. gab es drei Optionen: Bezahlen, Einspruch einlegen oder ignorieren. Der ADAC-Jurist Alexander Sievers erklärte, dass bei Zahlung das Verfahren beendet sei, bei Einspruch ein Bußgeldverfahren folge und bei Ignorieren nach Verjährung Rechtskraft eintrete. Innerhalb der EU, einschließlich der Schweiz seit Mai 2024, können Bußgelder aufgrund von Vollstreckungshilfeabkommen auch in Deutschland durchgesetzt werden. Für Drittstaaten gilt dies nicht, aber dort kann die Einreise verweigert oder das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Der ADAC warnt eindringlich davor, ausländische Bußgeldbescheide zu ignorieren. Stattdessen sollten sie genau geprüft werden. Bei berechtigten Vorwürfen empfiehlt der Club, rasch zu zahlen, da viele Länder Rabatte gewähren – bis zu 50 Prozent in Ländern wie Italien, Frankreich oder Spanien. Zudem sollten zusätzliche Gebühren von Anwälten oder Inkassofirmen vermieden werden, da diese oft hoch ausfallen.
EU-Richtlinien und praktische Tipps
Seit dem 19. Januar 2025 gilt eine EU-Richtlinie, die vorschreibt, dass Bußgeldbescheide in einer verständlichen Sprache verfasst sein müssen und innerhalb von elf Monaten zugestellt werden sollten. Private Inkassodienstleister werden bei Verkehrsverstößen verboten, wobei die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten bis zum 20. Juli 2027 erfolgen muss.
Sabine M. erfuhr von ähnlichen Fällen, etwa in Kroatien, wo Parkverstöße zu hohen Zusatzgebühren führten. Sie entschied sich, die 128,52 Euro zu zahlen, um weitere Komplikationen zu vermeiden, und behält Sizilien dennoch in guter Erinnerung. Der ADAC rät Autofahrern, im Ausland stets auf Verkehrsschilder zu achten, Belege aufzubewahren und im Zweifel juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.



