EU-Parlament erleichtert Lkw-Herstellern CO2-Gutschriften bis 2029
EU erleichtert Lkw-Herstellern CO2-Gutschriften bis 2029

EU-Parlament erleichtert Lkw-Herstellern CO2-Gutschriften bis 2029

Das Europäische Parlament hat einer bedeutenden Erleichterung für Lkw-Hersteller bei den CO2-Regeln zugestimmt. Die Hersteller sollen bis zum Jahr 2029 deutlich leichter Emissionsgutschriften sammeln können. Diese Gutschriften können sie später verwenden, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden, falls sie die ihnen auferlegten spezifischen Grenzwerte überschreiten sollten.

Flexibilität für Hersteller und Klimaziele

Die EU-Kommission will den Herstellern mit dieser Änderung mehr Flexibilität geben und es ihnen erleichtern, die strengen Zielvorgaben ab dem Jahr 2030 zu erreichen. Das Parlament stimmte dem Vorschlag der Kommission in einem beschleunigten Verfahren zu, was die Dringlichkeit der Maßnahme unterstreicht.

Die grundlegenden Emissionsziele bleiben jedoch unverändert: Die CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge sollen EU-weit bis 2025 um 15 Prozent im Vergleich zu 2019 sinken. Bis 2030 sind 45 Prozent Reduktion vorgesehen, bis 2035 dann 65 Prozent und bis 2040 schließlich 90 Prozent.

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Spezifische Ziele und Vorteile für Hersteller

Für jeden einzelnen Hersteller werden jährlich spezifische Ziele festgelegt. Die nun beschlossene Änderung ist besonders vorteilhaft für Hersteller, die frühzeitig ihren ersten Zielwert übererfüllt haben, sich dann aber langsamer dem anspruchsvollen Ziel für 2030 annähern müssen.

Die Kommission argumentiert mit Verzögerungen beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entlang der europäischen Autobahnen. Diese infrastrukturellen Herausforderungen sollen durch die Regelung berücksichtigt werden.

Bedeutung schwerer Nutzfahrzeuge für Emissionen

Schwere Nutzfahrzeuge sind nach Angaben der Brüsseler Behörde für mehr als 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU verantwortlich. Insgesamt machen sie mehr als 6 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union aus.

Die Europäische Union hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Das bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen, als wieder gebunden werden können.

Weitere Verfahrensschritte und Kontraste

Für die endgültige Umsetzung des Vorschlags müssen auch die EU-Mitgliedstaaten formell zustimmen. Deren Vertreter haben sich bereits für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen, weshalb dieser Schritt in diesem Fall als Formalie gilt.

Deutlich umstrittener sind andere Vorschläge zu Pkw, die die Kommission ebenfalls im Dezember vorgelegt hat: Nach dem Willen der Behörde sollen auch nach 2035 Autos mit Verbrennermotor neu in der EU zugelassen werden können. Eine Einigung hierzu ist bisher nicht in Aussicht, was den kontrastreichen Umgang mit verschiedenen Fahrzeugkategorien zeigt.

Die Änderung bei den Lkw-Regeln könnte nach Ansicht der Kommission auch positive Anreize für eine frühere Einführung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge schaffen. Interessanterweise sind neue Stadtbusse von dieser Erleichterung ausgenommen, was auf differenzierte Betrachtungen innerhalb des Nutzfahrzeugsektors hinweist.

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