Finanzierungsstreit im Müritz-Nationalpark: Wer zahlt für die Verkehrsberuhigung?
Finanzierungsstreit: Wer zahlt für Schranken im Müritz-Nationalpark?

Finanzierungsstreit im Müritz-Nationalpark: Wer zahlt für die Verkehrsberuhigung?

Die Zukunft der Verkehrsberuhigung im Müritz-Nationalpark steht auf dem Spiel. Drei Schrankenanlagen, die seit Jahren den Durchgangsverkehr im Naturschutzgebiet reduzieren, benötigen dringend eine neue Finanzierungslösung. Grund für die akute Krise ist das Auslaufen der Bindefrist für Fördermittel am 10. April 2026.

Schranken regulieren Verkehr seit 2013

Die Schranken wurden im Jahr 2013 installiert, um den Verkehr auf den Strecken zwischen Speck und Boek sowie rund um das Zartwitzer Kreuz deutlich zu verringern. Ziel war und ist es, die sensible Natur des Nationalparks zu schützen und Erholungssuchenden ein sicheres Umfeld zu bieten. Seither dürfen nur noch Einwohner der Gemeinden Kargow, Kratzeburg, Rechlin und Roggentin sowie Einsatzkräfte die betroffenen Straßen befahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen auf Parkplätze an den Eingängen oder alternative Verkehrsmittel wie Bus, Fahrrad oder Fußweg ausweichen.

Bisherige Finanzierung läuft aus

Bis jetzt wurde das System gemeinsam finanziert: Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernahm etwa 50 Prozent der Kosten, während die Gemeinden Kargow und Rechlin sich die restlichen Ausgaben für Wartung, Reparaturen und Verschleiß teilten. Allerdings verweigerte die Gemeinde Kratzeburg von Anfang an die Kostenübernahme. Der ehemalige Bürgermeister Guntram Wagner begründete dies damit, dass die Gemeinde zuvor für die Befahrbarkeit der Straße gekämpft hatte und nun nicht für deren Einschränkung durch Schranken zahlen wolle. Dieser Gemeindebeschluss gilt bis heute.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Landkreis könnte aus Kostenteilung aussteigen

In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung in Rechlin machte Bürgermeister Wolf-Dieter Ringguth deutlich, dass eine neue Regelung dringend erforderlich ist. „Der Landkreis hat künftig keine Verpflichtung mehr, sich an den Kosten zu beteiligen“, erklärte er. Erste Gespräche zwischen den Beteiligten haben bereits stattgefunden, doch eine Einigung steht noch aus.

Vorschlag für neue Kostenverteilung

Im Raum steht ein Vorschlag, wonach sich Nationalpark, Landkreis und beteiligte Gemeinden künftig jeweils zu 30 Prozent an den Kosten beteiligen sollen – zumindest für die kommenden drei Jahre. Allerdings bleibt unklar, wie die verbleibenden zehn Prozent gedeckt werden sollen. Bürgermeister Ringguth fordert eine einheitliche Lösung für alle Kommunen: „Es kann nicht sein, dass einzelne Gemeinden sich dauerhaft entziehen.“

Praktischer Hintergrund und positive Effekte

Die Schrankenregelung entstand ursprünglich auch aus praktischen Gründen: Die Straße wird noch immer von Berufspendlern genutzt, und die Verkehrsgesellschaft klagte über Schäden, etwa durch Busse, die auf Plattenwegen ausweichen mussten und dabei Fahrradanhänger beschädigten. Mit der Einführung der Schranken wurde der Verkehr deutlich reduziert, und das Nationalparkamt übernahm die Pflege der Bankette. Heute profitieren vor allem die Natur, Radfahrer und Wanderer von der Verkehrsberuhigung.

Gemeinde Kratzeburg bleibt hart

Die Gemeinde Kratzeburg plant laut ihrem Beschluss, sich auch in Zukunft nicht an den Kosten für die Schranken zu beteiligen. Ohne eine neue Finanzierungsvereinbarung könnte das gesamte System ins Wanken geraten. Landkreis, Nationalpark und Gemeinden müssen nun gemeinsam klären, wie es weitergeht, um die Verkehrsberuhigung im Müritz-Nationalpark langfristig zu sichern.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration