Flixbus-Unfall auf A9: Fahrer nach tödlichem Griff zur Mütze verurteilt
Flixbus-Unfall: Fahrer nach tödlichem Griff zur Mütze verurteilt

Flixbus-Unfall auf A9: Fahrer nach tödlichem Griff zur Mütze verurteilt

Knapp zwei Jahre nach dem verheerenden Busunglück auf der A9 bei Leipzig mit vier Toten ist der verantwortliche Fahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-jährigen Tschechen wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Gericht folgt Antrag der Staatsanwaltschaft

Der Vorsitzende Richter Steve Eidner begründete das Urteil damit, dass der Busfahrer für einen Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr gehabt habe. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung für eine milde und schuldangemessene Strafe plädiert hatte.

Tödlicher Unfall mit 53 Reisenden

Der mit 53 Reisenden und zwei Fahrern besetzte Doppelstockbus war am 27. März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. Bei knapp 100 km/h geriet der Flixbus nördlich von Leipzig ins Schleudern, pflügte durch den Böschungsstreifen, walzte Büsche sowie Bäume nieder und stürzte schließlich auf die rechte Seite.

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Die tragischen Folgen:

  • Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren starben
  • 46 Fahrgäste wurden verletzt, teilweise schwer
  • Die getöteten Frauen waren nicht angeschnallt und wurden unter dem Wrack zerquetscht

Sonnenblendung führte zu fatalem Griff

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Busfahrer vorgeworfen, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vermissen zu lassen. Über seinen Anwalt Peter Pospisil räumte der 64-Jährige den tödlichen Fehler vor Gericht ein.

Der Sachverhalt sei vollumfänglich zutreffend, erklärte Rechtsanwalt Pospisil. Die Sonne habe geblendet, mein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen.

Der Anwalt betonte die Reue seines Mandanten: Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht. Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. Es handele sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten.

Technischer Zustand des Busses unproblematisch

Die Verhandlung fand wegen des größeren Saals nicht in Eilenburg, sondern am Landgericht Leipzig statt. Ein technischer Gutachter bestätigte, dass der Bus zwar mit über einer Million Kilometern viel gefahren war, aber technisch intakt gewesen sei. Eine Handlung des Fahrers müsse den Unfall ausgelöst haben.

Diskussion um Anschnallpflicht neu entfacht

Der schwere Unfall hatte eine Diskussion um die Anschnallpflicht in Reisebussen neu entfacht. In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999 eine Gurtpflicht in Reisebussen, innerhalb der EU seit Mai 2006.

Wichtige Regelungen:

  1. Busse, die vor Mai 2006 zugelassen wurden und keine Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden
  2. Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie benutzt werden
  3. Vor Fahrtbeginn wird nicht kontrolliert, ob Passagiere angeschnallt sind

Der zweite Busfahrer sagte als Zeuge aus, dass in den Bussen normalerweise eine Durchsage erfolge, dass man sich anschnallen solle. Ob die Audiodatei an dem Unglückstag tatsächlich abgespielt wurde, wisse er jedoch nicht.

Folgen auch für angeschnallte Passagiere

Auch zahlreiche angeschnallte Fahrgäste wurden bei dem Unfall teils schwer verletzt. Eine junge Frau kann nach dem Unfall nur noch mit einer Gehhilfe laufen und leidet an psychischen Folgen. Sie war in dem Prozess als Nebenklägerin dabei.

Meine Mandantin war angeschnallt, trotzdem wurde sie lebensgefährlich verletzt, betonte deren Anwältin. Der Fall zeigt damit die Grenzen der Sicherungssysteme selbst bei korrekter Nutzung.

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