Flixbus-Unfall auf A9: Fahrer nach tödlichem Unfall bei Leipzig zu Bewährungsstrafe verurteilt
Flixbus-Unfall: Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Flixbus-Unfall auf A9: Fahrer nach tödlichem Unfall bei Leipzig zu Bewährungsstrafe verurteilt

Knapp zwei Jahre nach dem verheerenden Busunglück auf der A9 bei Leipzig mit vier Todesopfern ist der verantwortliche Fahrer nun rechtskräftig verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-jährigen Mann schuldig, wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen. Die verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt, was bedeutet, dass der Fahrer nicht ins Gefängnis muss, sofern er die Auflagen der Bewährungszeit einhält.

Richter: Fahrer verlor für Moment die Aufmerksamkeit

Der Vorsitzende Richter Steve Eidner begründete das Urteil damit, dass der Busfahrer für einen kurzen, aber entscheidenden Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr aufgebracht habe. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung auf eine mildere, schuldangemessene Strafe plädiert hatte. Die Verhandlung fand aufgrund des größeren Raumbedarfs nicht in Eilenburg, sondern am Landgericht Leipzig statt.

Tödlicher Unfall mit 53 Reisenden an Bord

Der verhängnisvolle Unfall ereignete sich am 27. März 2024, als der mit 53 Reisenden und zwei Fahrern besetzte Doppelstockbus auf der Fahrt von Berlin nach Zürich war. Bei einer Geschwindigkeit von knapp 100 km/h geriet der Flixbus nördlich von Leipzig ins Schleudern, durchpflügte den Böschungsstreifen, walzte Büsche und Bäume nieder und kippte schließlich auf die rechte Seite. Bei dem Unglück kamen vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren ums Leben, während 46 weitere Fahrgäste verletzt wurden, einige davon schwer.

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Fahrer griff wegen Sonnenblendung nach Mütze

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Busfahrer vorgeworfen, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vermissen zu lassen und dadurch den Unfall verursacht zu haben. Über seinen Anwalt Peter Pospisil räumte der 64-Jährige den tödlichen Fehler vor Gericht ein. Der Sachverhalt sei so, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt, vollumfänglich zutreffend, erklärte Pospisil. Die Sonne habe geblendet, und sein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen.

„Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht“, sagte der Anwalt für den aus Tschechien stammenden Busfahrer. Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen, und Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. „Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten“, betonte Pospisil.

Technischer Gutachter bestätigt Fahrerfehler

Ein technischer Gutachter bestätigte im Prozess, dass der Bus zwar mit gut einer Million Kilometern viel gefahren war, aber technisch intakt gewesen sei. Somit müsse eine Handlung des Fahrers den Unfall ausgelöst haben. Diese Einschätzung untermauerte die Schuld des 64-Jährigen.

Diskussion um Anschnallpflicht in Reisebussen

Der schwere Unfall entfachte erneut eine Diskussion um die Anschnallpflicht in Reisebussen. Die vier getöteten Frauen waren den Ermittlungen zufolge alle nicht angeschnallt gewesen. Sie wurden herausgeschleudert und unter dem Wrack zerquetscht. Der zweite Busfahrer sagte als Zeuge aus, dass in den Bussen normalerweise eine Durchsage erfolge, die zum Anschnallen auffordere. Ob diese Audiodatei an dem Unglückstag tatsächlich abgespielt wurde, wisse er jedoch nicht.

In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999 eine Gurtpflicht in Reisebussen, innerhalb der EU ist sie seit Mai 2006 in Kraft. Busse, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und keine Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden. Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie benutzt werden. Der zweite Busfahrer bestätigte, dass vor Fahrtbeginn nicht kontrolliert werde, ob die Passagiere angeschnallt sind.

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Schwere Verletzungen trotz Anschnallens

Allerdings hatten in dem Unglücksbus auch zahlreiche Fahrgäste den Gurt angelegt und wurden dennoch teils schwer verletzt. Eine junge Frau kann nach dem Unfall nur noch mit einer Gehhilfe laufen und leidet an psychischen Folgen. Sie war im Prozess als Nebenklägerin anwesend. „Meine Mandantin war angeschnallt, trotzdem wurde sie lebensgefährlich verletzt“, betonte deren Anwältin. Dies zeigt, dass selbst das Anschnallen nicht immer vor schweren Verletzungen schützen kann.

Das Urteil markiert einen traurigen Schlusspunkt unter einen der schwersten Busunfälle der letzten Jahre in Deutschland, der vier Menschen das Leben kostete und viele weitere nachhaltig physisch und psychisch beeinträchtigte.