Eilentscheidung: Tempo 30 auf Mittlerem Ring kehrt sofort zurück
In einer einstweiligen Verfügung hat das Verwaltungsgericht München die Stadtverwaltung verpflichtet, auf einem Abschnitt des Mittleren Rings umgehend wieder Tempo 30 anzuordnen. Betroffen ist die Landshuter Allee, wo erst im Januar 2026 eine Rückkehr zu Tempo 50 verfügt worden war. Der Beschluss vom 13. Februar wurde am Montag, dem 16. Februar 2026, bekanntgegeben und gilt mit sofortiger Wirkung.
Anwohner erzielen juristischen Erfolg
Zwei Anwohner der Landshuter Allee hatten einen Eilantrag gestellt, der nun erfolgreich war. Das Gericht verfügte, dass die Stadt München vorläufig bis zur Hauptsachentscheidung die Tempo-30-Regelung wieder einführen und die entsprechenden Verkehrszeichen aufstellen muss. Für Autofahrer ändert sich zunächst nichts, solange keine neuen Schilder installiert sind. Die Stadt ist jedoch verpflichtet, dem Urteil nachzukommen. Bei Verweigerung könnten die Anwohner ein Zwangsgeld beantragen.
Begründung der Stadt als unzureichend bewertet
Die bis zum 12. Januar 2026 geltende Tempo-30-Regelung basierte auf dem Luftreinhalteplan der Stadt und diente der Luftreinhaltung als milderes Mittel im Vergleich zu Dieselfahrverboten. Die Stadt hatte die Aufhebung damit begründet, dass der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) 2025 mit 38 µg/m³ deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ lag und Tempo 30 daher unverhältnismäßig sei. Das Verwaltungsgericht urteilte jedoch: „Diese Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehrt einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage.“
Politische Reaktionen und Kritik
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte Tempo 30 nach eineinhalb Jahren Gültigkeit abgeschafft. Tobias Ruff, ÖDP-Fraktionsvorsitzender, kommentierte scharf: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ist eine Watschn für den Oberbürgermeister. Als Wahlkampf-Zuckerl hat er Tempo 30 auf der Landshuter Allee kurzerhand ohne verlässliche und nachvollziehbare Grundlage aufgehoben.“ Reiter kandidiert am 8. März 2026 erneut zum Oberbürgermeister.
Unsicherheiten in der Schadstoffentwicklung
Das Gericht betonte, dass die Stadt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergreifen muss, die eine nachhaltige Unterschreitung der Grenzwerte sicherstellen. Die NO2-Grenzwerte waren an der Landshuter Allee bis 2024 jahrelang überschritten worden. Die Prognose der Stadt für Tempo 50 von 35 bis 37 µg/m³ im Jahr 2026 berücksichtige nicht, dass die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung „extrem ungewiss“ sei. Gründe dafür sind:
- Die Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße für mindestens fünf Monate mit einspuriger Verkehrsführung.
- Die brandschutzbedingte Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die zu erheblicher Zusatzbelastung führt.
Rechtlicher Status und weitere Verfahren
Der Beschluss (Aktenzeichen M 28 S 26.387) ist noch nicht rechtskräftig. Die Landeshauptstadt München kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Zudem liegt ein weiterer Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit gleicher Zielsetzung vor, über den das Gericht aufgrund zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden hat. Innerhalb der Stadtverwaltung laufen Gespräche über das weitere Vorgehen.



