Mega-Streik bei Lufthansa: Das sind Ihre Rechte als Passagier bei Flugausfällen
Lufthansa-Streik: Ihre Rechte bei Flugausfällen

Mega-Streik bei Lufthansa: Das müssen Passagiere jetzt wissen

Ein neuer Mega-Streik legt Deutschlands größte Airline lahm. Am Donnerstag streiken sowohl Piloten als auch Flugbegleiter der Lufthansa und ihrer Töchter. Für Passagiere mit gebuchten Flügen an diesem Tag bedeutet das erhebliche Unsicherheit. Wir klären auf, welche Rechte Ihnen bei streikbedingten Ausfällen zustehen und worauf Sie achten sollten.

Wer streikt und welche Flüge sind betroffen?

Die Piloten der Kernmarke Lufthansa und der Frachtairline Lufthansa Cargo haben ihre Arbeit niedergelegt. Gleichzeitig rief die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) das Kabinenpersonal bei Lufthansa und Lufthansa CityLine zum Streik auf. Nicht betroffen sind die Lufthansa-Töchter Eurowings und Discover, deren Flugbetrieb voraussichtlich normal weiterläuft.

Für Flüge der Kernmarke Lufthansa (LH-Flüge) ist ein regulärer Betrieb äußerst unwahrscheinlich. Zwar gelang es der Airline bei vergangenen Streiks immer wieder, nicht gewerkschaftlich organisierte Piloten zu finden. Doch diesmal müssen zusätzlich auch Flugbegleiter zur Arbeit bereit sein, was die Situation deutlich verschärft.

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Ihre Rechte als Passagier bei streikbedingten Ausfällen

Stornierung und Rückerstattung: Passagiere können ihren streikbedingt gestrichenen Flug stornieren und erhalten innerhalb von sieben Tagen den vollen Ticketpreis zurück. Wer trotzdem reisen möchte, hat Anspruch auf einen späteren Flug zum gleichen Ziel.

Entschädigungsansprüche: Kommen Passagiere aufgrund des Streiks mehr als zwei Stunden später am Zielort an, stehen ihnen je nach Flugdistanz Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu. Dies gilt auch, wenn sie ersatzweise einen Flug nehmen müssen, der mindestens eine Stunde früher als ursprünglich geplant abhebt. Ein Pilotenstreik der eigenen Airline wird rechtlich so bewertet, dass Passagiere Entschädigungsansprüche geltend machen können, da die Fluggesellschaft in der Verantwortung steht.

Versorgungspflichten: Während längerer Wartezeiten ist die Airline verpflichtet, Passagiere mit kostenlosen Mahlzeiten, Getränken und gegebenenfalls Übernachtungen inklusive Hoteltransfer zu versorgen. Muss ein Ersatzflug erst am Folgetag oder später stattfinden, übernimmt Lufthansa diese Kosten.

Vorsicht bei diesen Angeboten der Airline

Lufthansa bietet betroffenen Passagieren häufig Umbuchungen auf eigene Flüge nach dem Streikende an. Der auf Fluggastrechte spezialisierte Anwalt Matthias Böse warnt jedoch: „Der Anspruch des Reisenden besteht darin, auf dem nächstmöglichen Flug befördert zu werden. Wenn etwa KLM, Iberia oder British Airways ebenso an das Reiseziel fliegen, muss mich Lufthansa kostenlos auf die frühestmögliche alternative Flugverbindung umbuchen.“

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Angebot von Bahntickets als Ersatz. Oft ist es finanziell günstiger, das Flugticket regulär zu stornieren und sich den Preis erstatten zu lassen, anstatt auf ein Bahnticket umzubuchen. Lufthansa präsentiert Ersatzflüge zwar als gute Nachricht, doch Passagiere sollten sich nicht blenden lassen: Auch bei Annahme eines Ersatzflugs behalten sie ihren Entschädigungsanspruch, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Bei vergangenen Streiks des Kabinenpersonals hat Lufthansa Entschädigungen in der Regel anstandslos gezahlt. Passagiere sollten ihre Rechte kennen und notfalls auch durchsetzen, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

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