Verwaltungsgericht München ordnet erneut Tempo 30 auf Mittlerem Ring an
München: Tempo 30 auf Mittlerem Ring wieder angeordnet

München muss auf Landshuter Allee erneut Tempo 30 einführen

Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die bayerische Landeshauptstadt auf einem Abschnitt des Mittleren Rings wieder die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde anordnen muss. Diese Anweisung betrifft konkret die Landshuter Allee, wo die Stadtverwaltung erst im Januar dieses Jahres die Rückkehr zu Tempo 50 verfügt hatte. Der gerichtliche Beschluss vom 13. Februar wurde am Montag, dem 16. Februar 2026, öffentlich bekanntgegeben und setzt die städtische Anordnung vorläufig außer Kraft.

Eilantrag von Anwohnern führt zu gerichtlicher Intervention

Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Eilantrag zweier Anwohner der Landshuter Allee, die rechtlich gegen die Aufhebung der Tempo 30-Regelung vorgingen. Das Verwaltungsgericht gab ihrem Antrag statt und verpflichtete die Stadt München, bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren die niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung wieder einzuführen und die entsprechenden Verkehrsschilder zu errichten. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die Stadt zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Maßnahmen ergreifen müsse, die sicherstellen, dass Grenzwerte für Schadstoffe deutlich und dauerhaft unterschritten werden.

Begründung der Stadt für Tempo 50 als unzureichend bewertet

Die bis zum 12. Januar 2026 geltende Tempo 30-Regelung basierte auf Festlegungen im aktuellen Luftreinhalteplan der Stadt München, der im Oktober 2025 aus Gründen der Luftreinhaltung beschlossen worden war. Das Verwaltungsgericht kritisierte die städtische Argumentation für die Rückkehr zu Tempo 50 als nicht hinreichend nachvollziehbar und verlässlich. Die Stadt hatte die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung damit begründet, dass eine Temporeduzierung unter den gegebenen Umständen nicht mehr verhältnismäßig sei. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) an der Landshuter Allee bis 2024 jahrelang und andauernd überschritten worden war.

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Ein zentraler Punkt in der gerichtlichen Entscheidung ist die Prognose der Stadt, dass bei Tempo 50 ein NO2-Jahresmittelwert von 35 bis 37 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht werden könnte, was unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ läge. Das Verwaltungsgericht betonte, dass diese Prognose die extrem ungewisse Verkehrs- und Schadstoffentwicklung im Jahr 2026 nicht ausreichend berücksichtige. Geplante Bauarbeiten, wie die Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße über mindestens fünf Monate, werden zu einer einspurigen Verkehrsführung am nördlichen Ende der Landshuter Allee führen. Zusätzlich wird die brandschutzbedingte Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Nebenfahrbahnen führen.

Rechtsmittel und weitere anhängige Verfahren

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München unter dem Aktenzeichen M 28 S 26.387 ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Landeshauptstadt München hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Parallel dazu ist ein weiterer Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) anhängig, der ähnliche Ziele wie der der Anwohner verfolgt. Über diesen Antrag hat das Gericht aufgrund zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden. Die DUH setzt sich ebenfalls für die Beibehaltung von Tempo 30 auf dem Mittleren Ring ein, um die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Anwohner zu schützen.

Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltende Debatte um Verkehrsmaßnahmen in Großstädten, bei denen Umweltschutz und Gesundheitsschutz zunehmend im Vordergrund stehen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte wegweisend für ähnliche Fälle in anderen deutschen Metropolen sein, wo Tempolimits zur Reduzierung von Schadstoffemissionen diskutiert werden.

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