Schwerin: Straßensperren, Umleitungen und neue Fußgängerzonen ab April
Schwerin: Straßensperren und neue Fußgängerzonen ab April

In der Landeshauptstadt Schwerin müssen sich Autofahrer und Anwohner in den kommenden Wochen auf mehrere Verkehrs- und Parkeinschränkungen einstellen. Neue Baustellen behindern den Straßenverkehr, und in der Innenstadt beginnt die Freiluftsaison mit entsprechenden Maßnahmen.

Neumühler Straße: Halbseitige Sperrung bis 12. Juni

Ab Montag, dem 27. April, wird die Neumühler Straße aufgrund von Bauarbeiten teilweise gesperrt. Der Ausbau der Schwalbenstraße erfordert eine Halbseitensperrung dieser wichtigen Verkehrsader bis voraussichtlich 12. Juni. Die Sperrung betrifft den Bereich zwischen der Zufahrt zur Kleingartenanlage Neumühler Straße und der Straße Am Treppenberg. Die Neumühler Straße bleibt in diesem Abschnitt nur stadtauswärts befahrbar. Eine ausgeschilderte Umleitung über die B 106 ist eingerichtet.

Im selben Zeitraum, genauer vom 27. bis 30. April, werden zudem Bauwurzeluntersuchungen an der Neumühler Straße durchgeführt. Diese Arbeiten führen an bestimmten Stellen zu Fahrbahneinengungen. Der Fachdienst Verkehrsmanagement bittet Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit.

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Parkplatz am Schlachtermarkt gesperrt

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Parkordnung in der Innenstadt. Ab Dienstag, dem 28. April, wird der Parkplatz am Schlachtermarkt/Ecke Domstraße für eine Neuordnung der Parkregelungen bis zum 8. Mai vollständig gesperrt.

Sperrung am Pfaffenteich und neue Fußgängerzonen

Mit Beginn der Freiluftsaison wird ab Donnerstag, dem 30. April, das Südufer des Pfaffenteichs erneut für den Durchgangsverkehr gesperrt. Diese Maßnahme dient der Steigerung der Aufenthaltsqualität in diesem beliebten Freizeitbereich und bleibt bis zum 30. September in Kraft. Parallel dazu wird der Radverkehr in der Innenstadt auf der Mecklenburg-, Helenen- und Schmiedestraße eingeschränkt. Im Großen Moor und auf der Puschkinstraße haben Radfahrer hingegen das ganze Jahr über freie Fahrt.

Zusätzlich werden Teile der Puschkinstraße, des Domhofs und der Domstraße ab dem 30. April in Fußgängerzonen umgewandelt. Diese Umwandlungen erfolgen im Abschnitt von der Friedrichstraße bis Am Markt und werden mit Pollern gesichert. Trotz der neuen Fußgängerzonen bleibt der Rad- und E-Scooterverkehr uneingeschränkt möglich. Lieferverkehr ist wie gewohnt in den üblichen Zeitfenstern zwischen 7:30 und 10:00 Uhr sowie von 18:00 bis 20:00 Uhr zulässig.

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