Unfallforscher fordern, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften einzuführen, um Fußgänger besser vor schweren Folgen von Autozusammenstößen zu schützen. Die Björn Steiger Stiftung hat nach einer Analyse von Polizeiberichten zu Hunderten Autounfällen mit schwer verletzten oder getöteten Fußgängern festgestellt, dass eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung Leben retten könnte. Mit zuletzt 406 im Straßenverkehr getöteten Fußgängern stagniere die Zahl in den vergangenen Jahren auf unbefriedigend hohem Niveau, hieß es bei der Vorstellung der Daten in Münster.
„Umkehrung von Regel und Ausnahme“ gefordert
„20 Stundenkilometer können einen Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen“, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Stiftung. Es gehe nicht um eine ausnahmslose Einführung von Tempo 30 in Städten, sondern um eine „Umkehrung von Regel und Ausnahme“. Würde das Tempo innerorts grundsätzlich reduziert, könnten 50 Stundenkilometer zur Ausnahme erklärt werden – etwa auf größeren Hauptstraßen. Bei geltender Gesetzeslage sei es häufig für Planer schwierig, Tempo 30 durchzusetzen. Für Autofahrer seien andererseits sich ständig ändernde Tempobegrenzungen schnell unübersichtlich.
Fußgänger vor allem beim Überqueren der Straße gefährdet
Für die Auswertung hatte das Team der Unfallforschung der Stiftung das Unfallgeschehen zwischen 2021 und 2024 unter die Lupe genommen und mehr als 1700 polizeiliche Unfallberichte ausgewertet. Ein wesentliches Ergebnis: Fußgänger kommen besonders häufig schwer zu Schaden, wenn sie die Straße überqueren. Der sogenannte Überschreiten-Unfall macht der Untersuchung zufolge 60 Prozent aller Unfälle mit PKW- und Fußgängerbeteiligung aus. Die Mehrheit dieser Unfälle passiere dabei bei Tempo 50, so Brockmann.
Die Analyse zeige zudem, dass Fußgängerüberwege zur Falle werden könnten: Ein Viertel aller Auto-Fußgänger-Unfälle beim Überqueren der Straße passierten an Zebrastreifen oder anderen Querungshilfen. In rund einem Drittel seien später sicherheitsrelevante Mängel an der Anlage festgestellt worden, etwa durch fehlende Beschilderung, Sichtbehinderungen oder verblasste Markierungen: „Solche Anlagen vermitteln eine Scheinsicherheit und sind inakzeptabel“, sagte Brockmann.



