Bundesförderung für Wohnraum aus leerstehenden Bürogebäuden
Die Bundesregierung geht mit einem neuen Förderprogramm gegen zwei drängende Probleme gleichzeitig vor: den Leerstand von Büro- und Gewerbeimmobilien sowie die akute Wohnungsnot in deutschen Städten. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ vorgestellt, das ab Juli dieses Jahres mit einem Volumen von 300 Millionen Euro startet.
Attraktive Zuschüsse für Investoren
Investoren können für jede neu geschaffene Wohnung in umgebauten Bürogebäuden bis zu 30.000 Euro Zuschuss erhalten. Pro Unternehmen sind insgesamt bis zu 300.000 Euro Förderung möglich, die nicht zurückgezahlt werden müssen. „In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen“, erklärte Hubertz. „Dieser Widerspruch beschäftigt mich. Und genau hier wollen wir ansetzen.“
Das Programm verfolgt drei zentrale Ziele: die Bekämpfung des Leerstands, die Schaffung dringend benötigten Wohnraums und die klimagerechte Sanierung bestehender Bausubstanz. Jedes umgebaute Gebäude spare wertvolle Ressourcen und trage zur Nachhaltigkeit bei, betonte die Ministerin.
Großes Potenzial mit praktischen Hürden
Experten sehen in leerstehenden Bürogebäuden ein erhebliches Potenzial für neuen Wohnraum. Nach Berechnungen des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle (JLL) könnten allein in den sieben größten deutschen Städten rund 11.000 Wohnungen in ungenutzten Büroflächen entstehen. Das Ifo-Institut ging 2024 sogar von theoretisch bis zu 60.000 möglichen Wohnungen in diesen Großstädten aus.
Allerdings stehen dem Umbau zahlreiche praktische Hürden entgegen. Das Ifo-Institut wies darauf hin, dass sich die Umwandlung in vielen Fällen wirtschaftlich nicht rechnet, da die ursprünglich für ganz andere Zwecke konzipierten Flächen oft sehr aufwendig und teuer umgebaut werden müssen. Hinzu kommen die stark gestiegenen Baukosten der vergangenen Jahre.
Ein weiteres Problem: Bürogebäude sind nicht automatisch attraktive Wohnorte. Oft fehlt es an der notwendigen Infrastruktur wie Schulen, Nahverkehrsanbindungen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten oder Grünflächen in der unmittelbaren Umgebung.
Energetische Standards und Ausnahmen
Gefördert wird der Umbau von beheizten Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Die Sanierung muss mindestens das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ erreichen. Für Baudenkmäler gelten Ausnahmen von diesen Vorgaben.
Bauministerin Hubertz zeigte sich überzeugt von der Wirksamkeit des Programms: „Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern.“ Mit dem Programm reagiert die Bundesregierung auf die sich verändernde Nachfrage nach Büroflächen und den unvermindert hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in urbanen Zentren.



