Die Landeshauptstadt München hat ihre Jahresbilanz zur Bekämpfung von Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt. Das Ergebnis: Noch nie wurden so viele Wohnungen dem regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt wie im Jahr 2025. Insgesamt 507 Wohneinheiten konnten die Behörden wieder der Wohnnutzung zuführen – ein neuer Rekord, der die bisherige Bestmarke von 448 Wohnungen aus dem Jahr 2024 deutlich übertrifft.
Höchststand bei Zwangs- und Bußgeldern
Die Stadt verhängte im vergangenen Jahr Zwangsgelder in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro (2024: 1.095.500 Euro). Die Bußgelder für nachgewiesene Verstöße beliefen sich auf über 700.000 Euro – mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr (290.768 Euro). Diese Summen spiegeln die verschärfte Gangart der Kommune wider.
Die meisten Zweckentfremdungen in Pasing-Obermenzing
Die Analyse der zurückgewonnenen Wohnungen zeigt: In 254 Fällen lag Leerstand vor, 145 Wohnungen wurden als Ferienwohnungen genutzt, und 108 dienten gewerblichen Zwecken. Spitzenreiter bei den beendeten Zweckentfremdungen war der Stadtbezirk Pasing-Obermenzing. Insgesamt wurden rund 30.000 Quadratmeter Wohnraum dem Markt zurückgegeben. Würde die Stadt diese Fläche selbst neu bauen, wären Kosten von etwa 200 Millionen Euro angefallen.
Online-Meldeplattform: Rekordzahl an Hinweisen
Die seit 2018 bestehende Online-Meldeplattform für Verdachtsfälle verzeichnete 2025 mit 1225 Meldungen einen neuen Höchstwert. Der Großteil der Hinweise betraf vermutete Leerstände, besonders häufig im Bezirk Neuhausen-Nymphenburg. Die Plattform erleichtert der Verwaltung die Arbeit, auch wenn die Prüfung jedes Einzelfalls aufwändig bleibt.
Politik lobt konsequentes Vorgehen
Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) betont: „Die Stadt geht seit Jahren mit allen Mitteln gegen Zweckentfremdung vor. Jeder einzelne Fall bedeutet viel Recherche und Aufwand für meine Teams – aber es lohnt sich.“ Sofie Langemeier, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt, ergänzt: „Wir haben nichts gegen die Studentin, die ihr WG-Zimmer für zwei Wochen untervermietet. Aber Wohnungen, die als teure Ferienapartments missbraucht werden oder leer stehen, sind inakzeptabel. Auch Medizintourismus bleibt ein Problem.“
Neue Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen
Noch in diesem Jahr wird die städtische Zweckentfremdungssatzung geändert. Künftig müssen alle Wohnungen, die auf Online-Portalen als Ferienwohnungen angeboten werden, vorher beim Sozialreferat registriert werden. Möglich macht dies eine Änderung des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes zum 1. April 2026. Ohne diese gesetzliche Grundlage durfte die Stadt keine Registrierungspflicht einführen.
Weitere Forderungen aus der Politik
Sozialreferentin Dorothee Schiwy begrüßt die Neuregelung: „Das erleichtert den Kampf gegen Zweckentfremdung deutlich.“ Zugleich fordert sie eine Genehmigungspflicht für sämtliche Wohnungen, die zu Beherbergungszwecken genutzt werden. Dann wäre die umstrittene Auskunftserteilung durch Plattformbetreiber nicht mehr nötig. Auch die Rathaus-SPD spricht sich für eine Genehmigungspflicht aus und will zudem die maximale Vermietungsdauer als Ferienwohnung auf acht Wochen pro Jahr begrenzen.



