Herzzerreißende Not einer Mutter: Tochter 900 km entfernt
Mutter verzweifelt: Kita-Platz fehlt, Tochter in Rostock

Die junge Mutter Laura Bachmann, geboren in Rostock und zuletzt in Wittenberg lebend, ist nach Edensbach bei Waldburg in Baden-Württemberg gezogen. Am 4. April 2026 trat sie ihre neue Stelle als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg an. „Ich bin sehr froh, dass ich den Job bekommen habe“, erklärt die studierte Asienwissenschaftlerin. „Als alleinerziehende Mutter bin ich auf das Geld angewiesen.“ Die Stelle war als Vollzeitstelle ausgeschrieben.

Gesetzlicher Anspruch auf Kita-Platz

Bei der Vertragsunterzeichnung vertraute Bachmann darauf, einen Kita-Platz für ihre Tochter zu erhalten. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder Kindertagespflege, geregelt in § 24 SGB VIII.

Doch der Haken: Der Kindergarten Vogelnest in Waldburg sagte zwar die Aufnahme der Tochter zu, jedoch nur an zwei Tagen pro Woche bis 14:30 Uhr und freitags bis 14 Uhr – die regulären Öffnungszeiten. Eine andere Kita ist nicht verfügbar, auch nicht im zwölf Kilometer entfernten Ravensburg.

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„Mir tut die Trennung sehr weh“

Da Bachmann bereits in Vollzeit im Schloss Waldburg arbeitet, bleibt vorerst nur eine Lösung: Die fünfjährige Tochter wird von der Großmutter in Rostock betreut – 900 Kilometer entfernt. „Mein Kind ist bei der Oma gut aufgehoben“, sagt Bachmann, „aber mir tut die Trennung natürlich sehr weh. Das kann keine Dauerlösung sein.“

Jugendamt bietet Hilfe an

Das Jugendamt hat Bachmann angeboten, eine private Ganztagsbetreuung im Anschluss an die Kindergartenzeiten zu finanzieren. Dafür müsste sich jedoch eine ausgebildete Betreuungsperson finden. „Wir haben überall gefragt“, berichtet Bachmann, „aber im Umkreis von zehn Kilometern verfügt scheinbar niemand über eine entsprechende Ausbildung.“

Ausbildung wird finanziert

Eine zweite Lösung: Das Jugendamt würde sich an den Kosten einer Ausbildung beteiligen, wenn jemand das Kind betreuen will. Auch hier fand sich bislang niemand. Eine dritte Option wäre, dass der Kindergarten Vogelnest die Betreuungszeiten auf 17 Uhr ausweitet. Dafür müsste jedoch Personal eingestellt werden, was sich bei der geringen Anzahl an Kindern nicht rechnet.

Zwar besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, aber der Platz beinhaltet nicht zwingend eine Ganztagsbetreuung. Da Jugendamt und Gemeinde nach Kräften helfen, ist rechtlich alles korrekt – doch das hilft Bachmann nicht weiter.

Großer Unterschied zu Ostdeutschland

Bachmann zeigt sich enttäuscht: „Ich hätte nie gedacht, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland so groß sind. Ich zahle in Waldburg die dreifache Miete, die Kita-Kosten wären dreimal so hoch – und dafür bekomme ich nicht mal eine Ganztagsbetreuung. Das hätte ich nie gedacht.“

Sie hofft, dass sich über diesen Artikel doch noch eine Betreuungsperson findet – entweder fertig ausgebildet oder mit der Bereitschaft, eine kurze Ausbildung zu durchlaufen. Die Betreuungsperson müsste das Kind an drei Nachmittagen pro Woche aus der Kita abholen und bis 17 Uhr betreuen. Falls sich niemand findet, müsste die Tochter bis zur Einschulung im Sommer 2027 bei der Großmutter in Rostock bleiben. „Das würde mir das Herz zerreißen“, sagt Laura Bachmann. Wer helfen möchte, kann sich per E-Mail melden: [email protected]

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