Gesundheitsreform: Das Sparpaket und Ihr Geldbeutel
Gesundheitsreform: Sparpaket und Ihr Geldbeutel

Das Bundeskabinett hat diese Woche den Reformentwurf zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen verabschiedet. Grundlage war ein Konzept einer Expertenkommission. Der Entwurf geht nun ins Parlament und wird dort voraussichtlich noch verändert. In den vergangenen zwei Wochen ist die Lobby gegen Teile des Entwurfs Sturm gelaufen. Doch wie sieht das Konzept jetzt aus und was bedeutet es für Versicherte?

Finanzielle Verbesserung um 16,3 Milliarden Euro

Die Finanzsituation der Krankenkassen soll durch weniger Ausgaben und mehr Einnahmen um rund 16,3 Milliarden Euro verbessert werden. Ein Online-Rechner von „Finanztip“ ermöglicht es, die eigene Lieblings-Krankenkassenreform zusammenzustellen. Im Folgenden ein Überblick über die großen Streitpunkte, die Ihren Geldbeutel betreffen, und die Auswirkungen der Lobbyarbeit.

Kosten für Bürgergeldempfänger

Der größte Streitpunkt: Sollen die Milliardenkosten für Bürgergeldempfänger, die bislang von den Kassenversicherten getragen werden, künftig aus dem Bundeshaushalt kommen? Die Krankenkassen sprechen von 12 Milliarden Euro jährlich, die durch die Zahlungen des Bundes nicht gedeckt seien. Der Bund zahlt derzeit 144 Euro pro Monat pro Bürgergeldempfänger. Der Spitzenverband hat Klagen eingereicht. Der Vorschlag ist naheliegend, weil Solidarität mit Bürgergeldempfängern eine Aufgabe aller Steuerzahler ist, nicht nur der gesetzlich Versicherten. Eine Umfrage von „Finanztip“ zeigt große Beliebtheit dieses Vorschlags. Wirkung der Lobby: Geplant ist, sukzessive mehr Geld aus der Steuerkasse einzusetzen. 2027 und 2028 sollen 250 Millionen und 500 Millionen Euro zusätzlich fließen, bis 2031 jährlich zwei Milliarden mehr als 2026. Die Regierungsparteien sehen die Steuerzahler in der Pflicht, aber zunächst nur wenig. Gleichzeitig kürzt der Bund seinen allgemeinen Zuschuss ab 2027 um jährlich zwei Milliarden Euro. Kosten für Sie als Kassenpatient: keine.

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Weniger kostenfreie Familienmitversicherung

Die Abschaffung der kostenfreien Familienmitversicherung ist ein weiterer Streitpunkt. Familienmitglieder sollen ab 2028 nur dann kostenfrei mitversichert werden, wenn sie nicht erwerbstätig sein können. Bislang entscheiden Familien oft selbst, ob nur ein Partner erwerbstätig ist. Künftig soll die kostenfreie Versicherung nur bei Familien mit kleinen Kindern, Pflegefällen und Rentnern möglich sein. In anderen Fällen sollen die Beiträge des erwerbstätigen Versicherten steigen. Das Konzept ist vernünftig, da es die Erwerbstätigkeit des zweiten Partners attraktiver macht. Nach dem Kabinettsentwurf sind es 100 Euro Aufschlag pro Monat. Die Maßnahme soll ab 2028 1,5 Milliarden Euro einsparen. Wirkung der Lobby: Ursprünglich war ein pauschaler Beitrag geplant, der alle Familien gleich betroffen hätte. Nun gibt es einen Beitragsaufschlag von 2,5 Prozent für den erwerbstätigen Partner. Kosten für beitragsfrei mitversicherte Erwerbsfähige: bis zu 145 Euro im Monat.

Höhere Steuern auf ungesundes Verhalten

Die Expertenkommission schlug vor, ungesundes Verhalten durch höhere Steuern zu bestrafen: Steuern auf Tabak und Alkohol erhöhen, Zuckersteuer wieder einführen. Dies erhöht die Einnahmen des Staates und fördert gesündere Lebensweise. Lobbyisten der Tabak-, Alkohol- und Lebensmittelindustrie haben wenig Einfluss. Die Zuckersteuer soll 450 Millionen Euro bringen. Wirkung der Lobby: Gering. Die Tabaksteuer wird ab Sommer erhöht, die Branntweinsteuer (jetzt Alkoholsteuer) steigt, die Zuckersteuer wird wieder eingeführt. Kosten nur für Raucher, Alkoholkonsumenten und Liebhaber von Süßem.

Krankengeldkürzung vom Tisch

Die Kommission schlug vor, das Krankengeld um fünf Prozentpunkte zu senken und eine Teilkrankschreibung einzuführen. Widerstand kam von SPD, Gewerkschaften und Hausärzteverband. Wirkung der Lobby: Groß. Die Kürzung des Krankengeldes ist komplett vom Tisch. Nur das Teilkrankengeld soll kommen. Kosten: keine.

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Beitragsbemessungsgrenze steigt

2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze außer der Reihe um 300 Euro auf 6112,50 Euro steigen. Gutverdiener zahlen dann zusätzlich etwa 60 Euro im Monat (Arbeitnehmer die Hälfte). Die Versicherungspflichtgrenze wird ebenfalls um 300 Euro auf 6750 Euro erhöht, um Wechsel in die private Krankenversicherung zu erschweren. Der PKV-Verband protestiert, bleibt aber erfolglos. Kosten bei 5500 Euro brutto: keine. Bei 6500 Euro brutto: gut 30 Euro pro Monat.

Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und Klinikaufenthalten

Patienten sollen künftig 50 Prozent mehr zahlen, bis zur Schmerzgrenze von zwei Prozent des Einkommens (chronisch Kranke ein Prozent). Die Kassen sparen 1,9 Milliarden Euro. Wirkung der Lobby: keine. Kosten für die Versicherten: 50 Prozent mehr für gelegentlich Kranke, keine Erhöhung für Ärmere und chronisch Kranke.

Auswirkungen auf das System

Der Reformentwurf sieht auch Begrenzungen der Zahlungen an Krankenhäuser, Ärzte und erhöhte Abzüge bei Pharmakonzernen vor. Die geplanten Einsparungen sind hoch, die Lobby in diesen Bereichen ist stark. In den kommenden Wochen wird eine weitere Analyse folgen.