Atomkraft-Aktivist vor Gericht: Kühlturm-Sprengung verzögert
Atomkraft-Aktivist verzögerte Kühlturm-Sprengung

Ein 38-jähriger Chemiker aus Karlsruhe steht erneut vor Gericht, weil er im August 2024 die Sprengung des Kühlturms des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld verzögerte. Der Mann kletterte auf einen Strommast, um gegen den Atomausstieg Deutschlands zu protestieren. Vor dem Landgericht Schweinfurt zeigte er sich am Mittwoch uneinsichtig und berief sich auf eine angebliche Mehrheit der Bevölkerung, die den Atomausstieg ablehne.

Protestaktion mit Folgen

Der Angeklagte hatte sich in der Nacht vor der geplanten Sprengung am 16. August 2024 entgegen einer Allgemeinverfügung des Landratsamts Schweinfurt in den Sperrbereich begeben. Gegen 17.30 Uhr kletterte er auf einen Strommast und verharrte dort in acht Metern Höhe. Die Sprengung verzögerte sich dadurch um knapp eineinhalb Stunden, da der Aktivist erst geborgen und aus der Gefahrenzone gebracht werden musste.

Prozess vor dem Landgericht

Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Mann im September 2024 wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 4000 Euro Geldstrafe, verurteilt. Der Angeklagte legte Rechtsmittel ein, sodass nun das Landgericht den Fall verhandelt. Der studierte Chemiker betonte, es sei seine erste Straftat, und er wolle ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen. Er verwies auf Proteste von Klimaaktivisten, die seiner Ansicht nach radikaler vorgingen und oft Wiederholungstäter seien.

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Die Richterin hielt dem Angeklagten entgegen, dass selbst eine mehrheitliche Ablehnung des Atomausstiegs kein Hausrecht brechen dürfe. Ein Urteil erging noch nicht, da Zeugen fehlten. Der Prozess wird am 11. Mai fortgesetzt.

Zivilverfahren droht

Neben dem Strafverfahren läuft auch ein Zivilverfahren. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert vom 38-Jährigen rund 7000 Euro Schadensersatz für die Verzögerung der Sprengung. Zudem soll der Aktivist eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er künftig auf ähnliche Aktionen verzichtet. Der Streitwert wurde auf 12.000 Euro festgesetzt. Ein Termin für das Zivilverfahren steht noch nicht fest.

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