Gericht: Erbe von Immobilien verhindert nicht immer Bafög
Gericht: Erbe von Immobilien verhindert nicht Bafög

Ein junger Mann, der Miterbe mehrerer Immobilien ist, kann trotzdem Anspruch auf Bafög haben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az: 15 K 6349/24). Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Fall: Abitur auf dem zweiten Bildungsweg

Im konkreten Fall wollte ein junger Mann sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen und beantragte dafür Bafög. Zwar verfügte er nur über geringe laufende Einnahmen, war jedoch Miterbe mehrerer Immobilien. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag ab und verwies auf sein Vermögen.

Gericht: Kein Zugriff auf das Erbe

Der junge Mann klagte gegen diese Entscheidung – und bekam Recht. Das Gericht verpflichtete die Behörde zur Zahlung von rund 766 Euro monatlich. Zwar dürften laufende Einnahmen wie ein Teil der Waisenrente angerechnet werden, nicht jedoch der Immobilienanteil. Ausschlaggebend war, dass der Mann faktisch keinen Zugriff auf das Erbe hatte.

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Um Geld aus dem Erbe zu erzielen, hätte er sich mit seinen Geschwistern einigen oder seinen Anteil verkaufen müssen. Beides sei kurzfristig kaum möglich und mit erheblichen Verlusten verbunden. Auch eine Beleihung des Erbanteils hielt das Gericht für unrealistisch.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil zeigt, dass nicht jedes Erbe automatisch den Bafög-Anspruch ausschließt. Entscheidend ist, ob der Erbe tatsächlich über das Vermögen verfügen kann. Bei Immobilien, die gemeinsam mit Geschwistern geerbt wurden, ist dies oft nicht der Fall, wenn keine Einigung erzielt werden kann.

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