Ein in Deutschland bestellter Fernseher ohne deutsche Menüführung sorgt für Streit zwischen Käufer und Händler. Der Fall zeigt, welche Erwartungen Kunden haben dürfen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn grundlegende Funktionen fehlen.
Hintergrund des Falls
Ein Leser bestellte im November 2024 für seine Mutter einen Philips-Fernseher mit der Modellnummer 43PUS8919/12 über ein Online-Portal. Nach der Lieferung wurde das Gerät zunächst nur mit einem Sat-Receiver genutzt. Einstellungen am Fernseher selbst nahm der Käufer nicht vor.
Erst nach einem Umzug und dem Wechsel auf Kabelanschluss fiel auf, dass im Menü keine deutsche Sprache verfügbar ist. Eine Nachfrage beim Hersteller brachte Klarheit zur Herkunft des Geräts.
Fehlende Sprache kann als Mangel gelten
Laut Hersteller war das Modell nicht für den deutschen Markt vorgesehen, sondern wurde in Südeuropa und Polen verkauft. Der Händler verwies dennoch darauf, dass es sich um ein „vollständig EU-konformes Gerät“ handele. Handlungsbedarf seinerseits, das Problem für den Kunden zu beheben, sah er aber nicht.
Verbraucheranwalt Thomas Hollweck sieht das anders: „Als deutscher Kunde, der einen Fernseher in einem deutschen Online-Shop erwirbt, kann der Leser erwarten, dass die Menüführung auch auf Deutsch vorhanden ist.“ Fehlt diese, sei dies ein erheblicher Mangel. Zudem reiche es nicht aus, dass ein Gerät innerhalb der EU verkauft werden darf. Übliche Sprachen müssten enthalten sein, insbesondere die Sprache des Verkaufslandes.
Gewährleistung und mögliche Lösungen
Da der Kauf weniger als zwei Jahre zurückliegt, greift die gesetzliche Gewährleistung. Ansprüche müssen gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, nicht beim Hersteller. Eine mögliche Lösung für den konkreten Fall ist die Nachbesserung. Dabei könnte eine Software mit deutscher Menüführung installiert werden, sofern dies technisch möglich ist.
Alternativ kommt ein Austausch infrage. In diesem Fall müsste ein Gerät geliefert werden, das von Beginn an über eine deutsche Menüführung verfügt.
Händler widerspricht der Einschätzung
Der Händler sieht jedoch keinen Verstoß. Ein CE-Zeichen bedeute, dass Produkte in der gesamten EU verkauft werden dürfen. Einen eigenständigen deutschen Markt gebe es aus seiner Sicht nicht. Zudem verweist das Unternehmen darauf, dass der Fernseher mehrere Monate genutzt wurde. Kunden hätten nach Erhalt Zeit, ein Produkt zu prüfen und mögliche Mängel festzustellen.
Der Fall ist damit nicht abschließend geklärt. Ob der Käufer eine Nachbesserung oder einen Austausch durchsetzen kann, hängt von der weiteren Klärung mit dem Händler ab.



