Die EU-Kommission hat den US-Technologiekonzern Meta aufgefordert, die Altersüberprüfungen auf seinen Plattformen Facebook und Instagram deutlich zu verbessern. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde verstößt das Unternehmen gegen das Gesetz über Digitale Dienste (DSA). Sollte Meta nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachbessern, drohen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie tägliche Zwangsgelder. Experten gehen davon aus, dass es sich dabei um Milliardenbeträge handeln könnte.
Fehlende Kontrollen bei der Kontoerstellung
Die Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte, dass Metas eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen vorschreiben, dass die Dienste nicht für Minderjährige unter 13 Jahren bestimmt sind. Das Gesetz über Digitale Dienste verpflichte die Plattformen jedoch, ihre eigenen Regeln auch durchzusetzen. In der Praxis können Nutzer bei der Erstellung eines Kontos problemlos ein falsches Geburtsdatum angeben und sich so älter machen, als sie tatsächlich sind. Die Kommission stellte fest, dass Meta nicht wirksam prüft, wie alt die Nutzer wirklich sind.
Mehr Schutz für Minderjährige gefordert
Die EU-Kommission verlangt von Meta nicht nur eine bessere Altersverifikation bei der Kontoerstellung, sondern auch rückwirkende Maßnahmen. So sollen die Plattformen verstärkt Kinder von ihren Diensten entfernen, die bereits Teil der Netzwerke sind. Zwar bietet Meta ein Tool, um Nutzer unter 13 Jahren zu melden, doch dieses sei umständlich zu bedienen. Zudem fehle es oft an einer angemessenen Nachverfolgung gemeldeter Fälle. Darüber hinaus müssten die Plattformen Schritte ergreifen, um Minderjährige vor altersunangemessenen Inhalten zu schützen. Laut der Kommission nutzen in der EU etwa zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.
Auswirkungen auf andere Plattformen
Zwar richtet sich die Bewertung der Kommission direkt an die Meta-Plattformen, doch dürften auch andere soziale Netzwerke wie Snapchat, YouTube oder TikTok den Fall aufmerksam verfolgen. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich diese Plattformen teilweise auch ohne Konto nutzen, wobei die Einschränkungen stark variieren.
Langfristige Pläne der EU
Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und andere Plattformen eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Alternativ könnten sie eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und datenschutzkonforme Lösung finden.
Debatte um Social-Media-Verbot
Seit Monaten wächst der Druck auf Brüssel, den Mitgliedsländern ein Mindestalter für Social Media rechtlich zu ermöglichen. Mehrere EU-Staaten, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen. Auch innerhalb der deutschen Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine solche Altersgrenze.
Bislang ist offen, ob die Europäische Kommission diese Vorhaben unterstützt und von ihrer alleinigen Kompetenz Gebrauch macht, den großen Plattformen in der EU entsprechende Regeln vorzuschreiben. Andernfalls könnten die nationalstaatlichen Verbote ausschließlich die Kinder und Eltern in die Verantwortung nehmen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen befürwortet Mindestalter-Vorgaben grundsätzlich.
Das EU-Parlament hatte bereits im November strengere Altersgrenzen für Social Media gefordert. Demnach sollte die Altersgrenze für den Zugriff auf Social Media und Video-Plattformen sowie KI-Agenten grundsätzlich bei 16 Jahren liegen. Mit elterlichem Einverständnis soll diese Grenze auf bis zu 13 Jahre abgesenkt werden.



