Sachsen-Anhalt treibt Klinikreform mit neuem Krankenhausgesetz voran
Die schwarz-rot-gelbe Koalition in Sachsen-Anhalt will noch vor der Landtagswahl im September die gesetzliche Grundlage für eine umfassende Klinikreform schaffen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) drängt auf eine zügige Verabschiedung der Novelle des Krankenhausgesetzes, um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft rechtzeitig umsetzen zu können.
Leistungsgruppen als zentrales Steuerungsinstrument
Herzstück der Reform sind neu definierte Leistungsgruppen für medizinische Behandlungen. Diese Gruppen enthalten einheitliche Vorgaben zu notwendiger Ausstattung und erforderlichen Fachärzten. Nur Krankenhäuser, die diese Standards erfüllen, dürfen entsprechende Leistungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
„Die Menschen müssen auch in dünn besiedelten Gebieten gut versorgt sein und Krankenhäuser müssen wirtschaftlich arbeiten“, betonte Gesundheitsministerin Grimm-Benne. „An diesem Spagat arbeiten wir bereits intensiv: Krankenhäuser kooperieren stärker, spezialisieren sich auf bestimmte Behandlungen und gehen verstärkt in die Ambulantisierung.“
Zeitplan bis zur Landtagswahl im September
Derzeit prüft der Medizinische Dienst die eingereichten Anträge der 44 Krankenhäuser an 53 Standorten in Sachsen-Anhalt. Die Kliniken haben bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Die Prüfergebnisse sollen im Sommer vorliegen und die Grundlage für die Neuordnung bilden.
Die letzte Landtagssitzung vor der Wahl ist für Juni geplant. Nur wenn CDU, SPD und FDP das Gesetz bis dahin beschließen, kann das Gesundheitsministerium im Herbst die Bescheide erteilen, welches Krankenhaus welche medizinischen Leistungen künftig anbieten darf. Gelingt die Novellierung nicht mehr bis zum Sommer, könnte sich die Krankenhausreform aufgrund der Wahl im September und der anschließenden Regierungsbildung um mehrere Monate verzögern.
Bundesweite Reformen als Hintergrund
Die Pläne in Sachsen-Anhalt stehen im Zusammenhang mit bundesweiten Veränderungen im Gesundheitswesen. Ziel ist es, den finanziellen Druck durch immer mehr Behandlungsfälle zu mindern und gleichzeitig mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen zu erreichen.
Es gilt das medizinische Leitbild: Je öfter Behandlungen in einer Abteilung eines Krankenhauses durchgeführt werden, desto höher ist in der Regel die medizinische Qualität. Dieses Prinzip soll durch die geplante Spezialisierung der Krankenhäuser gestärkt werden.
Die Leistungsgruppen sollen nun im Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt verankert werden. Zusätzlich werden weitere Details des Planungsprozesses geregelt, um Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Die Reform zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig zu gestalten und gleichzeitig eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.



