Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (58, SPD) sorgt mit ihrer Aussage für Diskussionen: „Es wandert niemand in unser Sozialsystem ein.“ Doch ein Blick auf die europäischen Nachbarn zeichnet ein anderes Bild. Deutschland bietet Asylbewerbern und Flüchtlingen im europäischen Vergleich besonders hohe Sozialleistungen und setzt vergleichsweise wenig Druck zur Arbeitsaufnahme.
Bürgergeld und zusätzliche Leistungen
Anerkannte Schutzberechtigte erhalten in Deutschland aktuell Bürgergeld in Höhe von 563 Euro monatlich. Hinzu kommen die Übernahme der Wohnkosten, die Krankenversicherung sowie weitere Zuschläge, etwa für Familien oder besondere Bedarfe. Bereits während des laufenden Asylverfahrens werden 441 Euro pro Monat gezahlt, zuzüglich Unterkunft und medizinischer Versorgung. Im EU-Vergleich sind das Spitzenwerte.
Dänemarks strenges System
In Dänemark ist das System wesentlich strenger: Flüchtlinge werden festen Kommunen zugewiesen und müssen arbeiten oder an Integrationsmaßnahmen teilnehmen. Der Mindestsatz der Sozialhilfe („Kontanthjælp“) beträgt seit Juli 2025 umgerechnet rund 910 Euro brutto im Monat (6789 dänische Kronen). Anders als in Deutschland sind die Leistungen deutlich stärker an Arbeits- und Integrationspflichten gekoppelt.
Frankreich: Weniger Geld, mehr Pflichten
In Frankreich erhalten Asylbewerber die Leistung ADA. Sie liegt je nach Situation bei rund 204 Euro monatlich, mit Unterkunftszuschlag bei maximal etwa 426 Euro. Unterkunft und medizinische Versorgung laufen separat über staatliche Systeme. Nach Anerkennung gibt es das RSA, eine Grundsicherung von rund 652 Euro für Alleinstehende. Das Leistungsniveau liegt deutlich unter dem deutschen System. Wohnkosten und Krankenversicherung werden nicht in vergleichbarer Form vollständig übernommen. Zudem gilt seit 2025 eine Pflicht von mindestens 15 Stunden pro Woche für Arbeitssuche, Weiterbildung oder Integrationsmaßnahmen.
Polen: Noch niedrigere Leistungen
Noch geringer sind die Leistungen in Polen. Asylbewerber erhalten während des Verfahrens je nach Unterbringungsform rund 750 Złoty (ca. 177 Euro) monatlich. Nach Anerkennung als Schutzberechtigte gibt es ein zeitlich begrenztes Integrationsprogramm mit Geldleistungen zwischen etwa 950 und 1679 Złoty (ca. 224 bis 395 Euro) pro Monat. Ergänzend kann Wohngeld gezahlt werden, das im Schnitt unter 100 Euro liegt. Von deutschen Standards ist das weit entfernt.
Arbeitsmarktintegration hinkt hinterher
Bezeichnend: Trotz der vergleichsweise hohen Leistungen in Deutschland gelingt die Arbeitsmarktintegration langsamer als in vielen Nachbarländern. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2024 zeigt: Nur rund 30 Prozent der ukrainischen Kriegsflüchtlinge im erwerbsfähigen Alter hatten zuletzt einen Job. In Ländern wie Polen liegt die Quote dagegen teils über 60 Prozent.



