Pflegeheime: Einzelzimmer-Anspruch bestätigt – Klage abgewiesen
Einzelzimmer-Anspruch in Pflegeheimen bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in einem richtungsweisenden Urteil klargestellt: Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in Brandenburg haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterbringung in Einzelzimmern. Eine Abweichung von dieser Regelung ist nur in Ausnahmefällen aus fachlichen Gründen zulässig, etwa wenn Bewohner den Wunsch nach gemeinsamem Wohnen äußern oder eine soziale Isolation droht.

Hintergrund des Rechtsstreits

Geklagt hatte die Betreiberin eines Seniorenwohnparks, der über eine Kapazität von 117 Pflegeplätzen verfügte, aufgeteilt in 27 Einzel- und 45 Doppelzimmer. Das Landesamt für Soziales und Versorgung hatte die Anerkennung als Pflegebetrieb verweigert, da die Einrichtung nicht den Anforderungen der Brandenburger Strukturqualitätsverordnung entsprach. Diese Verordnung schreibt vor, dass Pflegeeinrichtungen überwiegend Einzelzimmer vorhalten müssen, um die Privat- und Intimsphäre der Bewohner zu schützen.

Gerichtliche Entscheidungen

Die Betreiberin zog vor das Verwaltungsgericht Cottbus, das ihre Klage im Mai 2025 abwies. Auch das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte nun in zweiter Instanz die Rechtsauffassung der Behörde. Nach Ansicht des Gerichts diene die Einzelzimmerregelung dem Schutz der Persönlichkeitsrechte hilfebedürftiger älterer sowie pflegebedürftiger oder behinderter Menschen. Die Privatsphäre habe in Pflegeeinrichtungen einen besonders hohen Stellenwert.

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Ausnahmen von der Regel

Das OVG betonte jedoch, dass Ausnahmen möglich seien, wenn sie aus fachlichen Gründen geboten sind. Dazu zählen beispielsweise der ausdrückliche Wunsch zweier Bewohner, ein Zimmer zu teilen, oder medizinische Gründe, die eine ständige Überwachung erfordern. In solchen Fällen könne von der Einzelzimmerpflicht abgewichen werden.

Weiterer Rechtsweg

Das Gericht ließ keine Revision zu. Die Klägerin kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, um eine höchstrichterliche Prüfung zu erreichen. Das Urteil hat Signalwirkung für die Pflegebranche in Brandenburg und könnte auch über die Landesgrenzen hinaus Beachtung finden.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Einzelzimmern für die Wahrung der Intimsphäre in Pflegeeinrichtungen. Es stellt klar, dass wirtschaftliche Interessen der Betreiber hinter dem Schutz der Bewohnerrechte zurückstehen müssen.

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