Biennale-Jury schließt Israel und Russland von Preisvergabe aus
Biennale-Jury schließt Israel und Russland aus

Die Jury der Kunstbiennale von Venedig hat angekündigt, in diesem Jahr bei der Preisvergabe keine Länder zu berücksichtigen, deren Staats- und Regierungschefs vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Vorwürfen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert sind. Die fünfköpfige Jury unter dem Vorsitz der brasilianischen Kunsthistorikerin Solange Farkas berief sich in einer Erklärung auf ihr „Engagement für die Verteidigung der Menschenrechte“. Konkrete Länder wurden nicht genannt. Derzeit bestehen jedoch Haftbefehle des IStGH gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine sowie gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Angeklagt sind Putin und Netanyahu nicht – eine Anklage kann erst erhoben werden, wenn ein Verdächtiger festgenommen wurde.

Biennale-Leitung unterstützt Jury-Entscheidung

Die Leitung der Biennale teilte mit, die Jury handele „in voller Autonomie und Unabhängigkeit des Urteilsvermögens“. Ihre Entscheidung sei „eine Positionierung, die die Mitglieder beschlossen haben, vorwegzunehmen und öffentlich zu machen“. Dies sei ein „natürlicher Ausdruck der Freiheit und Autonomie, deren Garant die Biennale ist“. Die israelische und die russische Botschaft in Rom reagierten zunächst nicht auf Anfragen um eine Stellungnahme.

Hintergrund: Russlands Rückkehr sorgt für Kontroversen

Um die diesjährige Kunstbiennale gibt es bereits seit einiger Zeit Wirbel. Erstmals seit Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 ist Russland bei der wichtigen Ausstellung für zeitgenössische Kunst wieder zugelassen und wird voraussichtlich wieder seinen Pavillon bespielen. Diese Entscheidung ist umstritten und löste massive Kritik aus. Die EU drohte den Verantwortlichen der Kunstbiennale deswegen mit der Streichung von Zuschüssen in Millionenhöhe. Die Jury betonte, dass ihre Entscheidung unabhängig von politischen Einflüssen getroffen wurde und allein auf menschenrechtlichen Erwägungen basiert.

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