Berliner Gericht gibt Schauspielerin Recht: Kein Maulkorb für Pro-Israel-Äußerungen
Gericht: Kein Maulkorb für Schauspielerin nach Pro-Israel-Video

Berliner Gericht stärkt Meinungsfreiheit von Schauspielerin

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Berliner Landgericht am Mittwoch die Schauspielerin Sarah Maria Sander (30) in ihrem Rechtsstreit mit einer Filmproduktionsfirma gestärkt. Das Gericht wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, mit dem die Produktionsfirma der Darstellerin einen Maulkorb verpassen wollte.

Hauptrolle nach politischem Statement verloren

Der Konflikt entbrannte, nachdem Sarah Maria Sander ihre Hauptrolle in dem Kinofilm „Die Todessehnsucht der Maria Ohm“ verlor. Die Schauspielerin behauptet seit Monaten, dass ihre Entlassung direkt mit einem Video zusammenhängt, in dem sie sich öffentlich für Israel einsetzte. Die Produktionsfirma bestreitet diesen Zusammenhang vehement und führt andere Gründe für die Umbesetzung an.

„Es ist ihr elementares Recht“, argumentierte Sanders Anwalt Norman Nathan Gelbart vor Gericht. „Dass sich Frau Sander dazu geäußert hat, warum sie nicht mehr Hauptdarstellerin ist, nämlich aufgrund ihrer politischen Tätigkeit, das ist ihr elementares Recht.“

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Produktionsfirma wollte Medienkontakte unterbinden

Nachdem Sander in Interviews bei BILD und dem Fernsehsender Welt über ihren Rausschmiss gesprochen hatte, klagte die Produktionsfirma in einem zweiten Verfahren. Die Firma sah darin einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung aus dem Drehbuchvertrag und versuchte, weitere öffentliche Äußerungen der Schauspielerin zu unterbinden.

Der Anwalt der Gegenseite warf Sander vor: „Sie haben in extrem schädigender Absicht eine Mail an den DFFF geschrieben“ und „Sie wollen maximal meiner Mandantschaft schaden.“ Das Gericht schlug zunächst einen Vergleich vor, der Medienkontakte während des Verfahrens untersagt hätte, doch Sander lehnte dies ab.

Urteil stärkt Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Entscheidung des Berliner Landgerichts bedeutet einen wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit im Kulturbetrieb. Ob der Film „Die Todessehnsucht der Maria Ohm“ überhaupt noch realisiert wird, bleibt ungewiss. Zunächst muss geklärt werden, ob die Entlassung der Hauptdarstellerin rechtmäßig war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Produktionsfirma angefochten werden. Für Sarah Maria Sander bedeutet die Entscheidung jedoch, dass sie sich weiterhin frei zu den Vorgängen äußern darf, ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf:

  • Dürfen Künstler für politische Positionen beruflich benachteiligt werden?
  • Wo liegen die Grenzen von Verschwiegenheitsklauseln in Verträgen?
  • Wie weit reicht das Recht auf freie Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis?

Die Berliner Schauspielerin hat mit ihrer Weigerung, sich einschüchtern zu lassen, ein wichtiges Zeichen für die Meinungsfreiheit in der deutschen Kulturszene gesetzt.

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