Nach Kontroverse: Frida Kahlo-Werke kehren 2028 nach Mexiko zurück
Kahlo-Werke kehren 2028 nach Mexiko zurück

Nach Kontroverse: Kahlo-Werke kehren 2028 nach Mexiko zurück

Nach einer heftigen Kontroverse um den geplanten Umzug nach Spanien geben die Verwalter der Sammlung Gelman Santander nun eine verbindliche Rückkehrgarantie für geschützte Werke von Frida Kahlo und anderen mexikanischen Künstlern ab. Im Jahr 2028 sollen die Kunstwerke, die unter besonderem Kulturgüterschutz stehen, nach Mexiko zurückkehren, wie die spanische Stiftung Banco Santander offiziell mitteilte.

Die Sammlung und ihre Besonderheiten

Die Sammlung umfasst insgesamt 160 Kunstwerke, die im Jahr 2023 von der wohlhabenden mexikanischen Unternehmerfamilie Zambrano erworben wurden. Seit Januar dieses Jahres wird die Kollektion von der spanischen Bank verwaltet. Zu den bedeutendsten Stücken zählen rund 30 Schöpfungen von renommierten Künstlern wie Frida Kahlo (1907-1954), Diego Rivera (1886-1957) und David Alfaro Siqueiros (1896-1974). Diese Werke stehen unter einem strikten Exportverbot, was ihre Ausfuhr aus Mexiko erheblich einschränkt.

Konfuse Aussagen und politische Intervention

Die ursprüngliche Ankündigung der spanischen Verwalter, die Werke nach einer aktuellen Ausstellung in Mexiko dauerhaft in einem neuen Kulturzentrum in Santander im Norden Spaniens unterzubringen, löste in der mexikanischen Kunstgemeinde heftige Diskussionen aus. Selbst Präsidentin Claudia Sheinbaum griff in die Debatte ein und forderte vehement die Rückkehr der Sammlung nach Mexiko. Nach anfänglich widersprüchlichen Aussagen geriet das mexikanische Kulturministerium in Erklärungsnot, bis vergangene Woche schließlich das Jahr 2028 als konkretes Rückkehrdatum bekannt gegeben wurde.

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Strenge Gesetzgebung zum Schutz des Kulturerbes

In Mexiko schützt eine rigorose Gesetzgebung das nationale Kulturerbe mit strengen Auflagen. Werke, die zu nationalen Kunstdenkmalen erklärt wurden, dürfen das Land nicht dauerhaft verlassen, selbst wenn sie sich im Privatbesitz befinden. Dies betrifft insbesondere Bilder, die Frida Kahlo in ihrem Heimatland gemalt hat. Ziel dieser Regelungen ist es, zu verhindern, dass wertvolles Kulturgut unwiderruflich ins Ausland abwandert. Zwar ist die Ausfuhr für temporäre Ausstellungen gestattet, doch nach Ablauf einer bestimmten Frist müssen die Werke zwingend zurückkehren.

Aktuelle Ausstellung und Verlängerung

Ein Teil der Sammlung Gelman Santander ist derzeit nach fast 20 Jahren erstmals wieder in Mexiko zu sehen. Die im Februar eröffnete Ausstellung im Museum für Moderne Kunst in Mexiko-Stadt wurde kürzlich um etwa zwei Monate bis Juli verlängert. Diese Verlängerung ermöglicht es, die Schau auch während der Fußballweltmeisterschaft zu besuchen, die gemeinsam von Mexiko, den USA und Kanada ausgerichtet wird. Gezeigt werden unter anderem bedeutende Kahlo-Gemälde wie „Selbstporträt mit Halskette“ und „Diego in meinen Gedanken“.

Zusicherungen der Fundación Santander

In ihrer jüngsten Stellungnahme versicherte die Fundación Santander, sich stets an die mexikanischen Gesetze zu halten. Bei den unter besonderem Schutz stehenden Werken sei die Rückkehr in zwei Jahren fest vorgesehen. Diese Klarstellung soll die anhaltenden Zweifel in der Kunstwelt ausräumen und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben garantieren.

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