Berliner Senat beschließt Aufgabenkatalog für Verwaltungsreform
Berliner Senat beschließt Aufgabenkatalog für Verwaltung

Der Berliner Senat hat sich auf einen weiteren wichtigen Baustein der Verwaltungsreform verständigt. Es handelt sich um einen sogenannten Aufgabenkatalog, der rund 2.200 Aufgaben umfasst, die von den Berliner Landesbehörden erfüllt werden müssen. Zudem wird darin festgelegt, ob die Landesebene oder die Bezirke für die jeweilige Aufgabe zuständig sind.

Einzigartiges Instrument zur Steuerung der Verwaltung

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bezeichnete den Aufgabenkatalog als ein bundesweit einmaliges Instrument. „Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es eine solche Auflistung sämtlicher Aufgaben, mit der sich die einzelnen Behörden jeden Tag befassen“, erklärte Wegner. In den vergangenen Monaten seien die Aufgaben im Land Berlin systematisch erfasst und strukturiert worden. Zunächst wurden 4.500 Aufgaben identifiziert, für die oft mehrere Behörden zuständig waren. Nach dem Abbau dieser Doppel- oder Mehrfachzuständigkeiten blieben knapp 2.200 Aufgaben übrig, wobei keine einzige Aufgabe wegfiel. Die genaue Zuordnung zu bestimmten Behörden steht noch aus und soll später geklärt werden.

Wichtiger Schritt für die Verwaltungsreform

Wegner betonte, dass der Senatsbeschluss zum Aufgabenkatalog ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verwaltungsreform in Berlin sei. „Wir wollen Ordnung schaffen in der Berliner Verwaltung. Dafür sind wir heute einen großen Schritt vorangekommen“, fügte er hinzu. Die Verwaltungsreform gehört zu den wichtigsten Vorhaben der schwarz-roten Koalition in dieser Legislaturperiode, wobei auch die Oppositionsfraktionen Grüne und Linke mitwirken.

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Ziele der Reform: Schluss mit Behörden-Pingpong

Im Zuge der Reform soll das in Berlin oft beklagte Behörden-Pingpong beendet werden, also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Teilen der Verwaltung. Behörden sollen dadurch schneller arbeiten und sich stärker an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. Bereits im Vorjahr hatte das Abgeordnetenhaus ein Landesorganisationsgesetz sowie mehrere Verfassungsänderungen beschlossen. Vor zwei Wochen verständigte sich der Senat zudem auf gesetzliche Regelungen zur Bezirksfinanzierung. Künftig gilt das Prinzip: Wer bestellt, der soll auch bezahlen – wenn Bezirke neue Aufgaben übernehmen sollen, müssen sie dafür die nötigen Mittel erhalten.

Weiteres Vorgehen

Der vom Senat auf den Weg gebrachte Aufgabenkatalog wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Anschließend will der Senat ihn formell als Rechtsverordnung erlassen und dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorlegen. Die Rechtsverordnung und der Aufgabenkatalog sollen zudem in eine öffentlich zugängliche digitale Datenbank überführt werden. Laut Wegner ist das Ziel, das Projekt Verwaltungsreform bis zur Sommerpause endgültig abzuschließen.

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