Der Bundesrechnungshof hat einen alarmierenden Bericht vorgelegt: Seit 18 Jahren weigert sich die Bundespolizei, eine Anordnung des Bundesinnenministeriums umzusetzen, die Zahl ihrer Werkstätten drastisch zu reduzieren. Die oberste Finanzkontrollbehörde spricht von einem „Stück aus dem politischen Tollhaus“.
Hintergrund: 38 Werkstätten sollten acht werden
Im Jahr 2008 forderte das Bundesinnenministerium (BMI) die Bundespolizei auf, schlanker, effizienter und flexibler zu werden. Dazu gehörte die Neuorganisation der Werkstätten: Statt 38 kleiner Standorte sollten acht große regionale Bereichswerkstätten entstehen, die die Ausstattung der Polizeidienststellen in einem Radius von 100 Kilometern instand halten. Die restlichen 30 Standorte sollten „zeitnah“ aufgelöst werden, das Personal von 635 auf 570 Stellen sinken.
Doch bis heute ist nichts passiert. Im Jahr 2025 betrieb die Bundespolizei laut Bundesrechnungshof immer noch 26 Werkstätten mit mehr als 730 Beschäftigten. Viele dieser Standorte liegen nicht dort, wo die Polizei ihre Ausstattung konzentriert. Besonders entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze gibt es eine hohe Werkstattdichte, während im Süd- und Nordwesten keine polizeieigenen Werkstätten existieren.
Beispiele für Missstände
Der Bericht nennt konkrete Fälle: Eine Dienststelle musste ihre größeren Fahrzeuge in einer 60 Kilometer entfernten Werkstatt reparieren lassen, weil die eigene Werkstatt baulich ungeeignet war. An einem anderen Standort gab es eine Werkstatt, obwohl die Bundespolizei bereits vor 15 Jahren den Großteil ihrer Ausstattung an einen über 150 Kilometer entfernten Ort verlegt hatte – und dort ebenfalls eine Werkstatt betrieb.
Innenministerium verteidigt sich – Bundesrechnungshof kontert
Das Bundesinnenministerium wies die Kritik zurück und verwies auf die „veränderte Sicherheitslage“ und die Notwendigkeit einer „resilienten und krisenfesten Bundespolizei“. Die bestehenden Werkstätten seien wichtig, um die Mobilität im Krisenfall zu gewährleisten. Zudem folge die Technik der Taktik: Werkstätten befänden sich dort, wo Spezialtechnik vorgehalten werde.
Der Bundesrechnungshof ließ diese Argumente nicht gelten: „Der Verweis des BMI auf eine dynamische Lageentwicklung befreit es nicht von der seit langem ausstehenden Grundsatzarbeit zur Struktur der Werkstätten und zum Personalbedarf.“ Die Behörde mahnt, dass die jahrelange Untätigkeit nicht nur Geld koste, sondern auch die Effizienz der Bundespolizei beeinträchtige.
Der Ergänzungsband zu den „Bemerkungen 2025“ wird nun dem Bundestag vorgelegt – die Abgeordneten sind aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen.



