Seit mehr als einem Jahr stützt ein provisorisches Gerüst das kleine gelbe Gebäude am Ziegenmarkt in Parchim. Die Absperrungen sind großzügig, der Bürgersteig gesperrt – doch passiert ist wenig. Der Eigentümer verweigert den Abriss, obwohl das Haus akut einsturzgefährdet ist.
Anwohner kritisiert Untätigkeit
„Das hält doch nur noch aus Gewohnheit zusammen und durch den unbegründeten Optimismus des Besitzers!“, sagt ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden möchte, und verschwindet kopfschüttelnd in seinem Hauseingang. Die Schäden am Gebäude Ziegenmarkt 3 sind unübersehbar: Risse in der Fassade, lose Dachziegel, durchhängende Balken. Seit Monaten ist der Zustand unverändert.
Rechtliche Lage: Eigentümer in der Pflicht
Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern trägt der Eigentümer die Verantwortung für die Standsicherheit und Erhaltung seines Gebäudes. Er muss Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Umwelt vermeiden. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, kann der Landkreis nach einer Anhörungsfrist eine Sicherungsverfügung erlassen und durchsetzen. Bislang geschah dies nur in Teilen: Auf behördlichen Druck hin wurden erste statische Sicherungsmaßnahmen ergriffen, doch weitere Schritte stehen aus.
Denkmalschutz erschwert Lösung
Das Gebäude ist als Einzeldenkmal gemäß Paragraf 2 und Paragraf 5 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim betont: „Der Eigentümer ist laut Paragraf 6 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet, das Objekt zu nutzen und denkmalgerecht instand zu halten.“ Ein Abriss ist daher keine Option – das Denkmal soll erhalten bleiben. Die Behörde arbeitet eng mit der Stadt Parchim zusammen, um Maßnahmen zu koordinieren. Ziel ist es, den historischen Wert langfristig zu sichern. Nach Behördenangaben möchte der Eigentümer das Gebäude ebenfalls erhalten, doch Details zu geplanten Schritten fehlen.
Stadt Parchim nur flankierend tätig
Die Stadt Parchim verfügt über keine eigene Bauaufsichtsbehörde. „Daher sind wir in dieser Angelegenheit bisher nur flankierend tätig geworden“, heißt es aus dem Rathaus. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehört die Sperrung des Bürgersteigs vor dem Gebäude, um Passanten und parkende Fahrzeuge vor herabfallenden Teilen zu schützen. Eine langfristige Lösung ist jedoch nicht in Sicht, solange der Eigentümer nicht handelt oder die Behörden stärker eingreifen.



