Gedenken an NS-Häftlinge im Zuchthaus Brandenburg-Görden
Gedenken an NS-Häftlinge im Zuchthaus Görden

In der Gedenkstätte Zuchthaus Görden in Brandenburg an der Havel ist an die sicherungsverwahrten Häftlinge erinnert worden. Dies geschah anlässlich der Befreiung des Zuchthauses vor 81 Jahren durch die Rote Armee. Justizminister Benjamin Grimm (SPD) betonte am Sonntag, dass solches Unrecht sich niemals wiederholen dürfe.

Schicksal der Sicherungsverwahrten

„Das Schicksal der Sicherungsverwahrten mahnt uns, wie gefährlich es ist, Menschen allein auf ihre Fehler zu reduzieren und ihnen jede Perspektive zu nehmen“, sagte Grimm laut einer Mitteilung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. „Dass diese Menschen entrechtet, ausgegrenzt und schließlich der Vernichtung preisgegeben wurden, verpflichtet uns heute, genau hinzusehen.“

Hintergrund der Sicherungsverwahrung

Die Nationalsozialisten konnten aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1934 Personen mit vielen Vorstrafen in Sicherungsverwahrung nehmen. Dadurch wurden kleinkriminelle Wiederholungstäter nach Angaben der Stiftung unbegrenzt inhaftiert und der Ermordung in Konzentrationslagern preisgegeben.

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Im Zuchthaus Brandenburg-Görden befand sich von 1940 bis 1945 die zweitgrößte Hinrichtungsstätte der Nazis nach Berlin-Plötzensee. Zwischen dem 1. August 1940 und dem 20. April 1945 wurden dort rund 2.000 Menschen aus dem Deutschen Reich und vielen europäischen Ländern ermordet. Am 27. April 1945 wurde das Zuchthaus von der Roten Armee befreit. In der DDR waren dort bis 1989 neben kriminellen Straftätern auch politisch Verfolgte inhaftiert.

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