Parchimer Denkmal-Ruine: Eigentümer verweigert Abriss und riskiert Sicherheit
Parchim: Gelbes Haus am Ziegenmarkt droht einzustürzen

Baufälliges Einzeldenkmal in Parchim: Eigentümer verweigert Abriss

Seit mehr als einem Jahr ist das kleine gelbe Gebäude am Ziegenmarkt in Parchim wegen akuter Baufälligkeit zur Straße hin abgestützt und großzügig abgesperrt. Die Anwohner zeigen sich zunehmend besorgt. „Das hält doch nur noch aus Gewohnheit zusammen und durch den unbegründeten Optimismus des Besitzers!“, äußert ein Anwohner, bevor er kopfschüttelnd in seinem Hauseingang verschwindet. Die Schäden am Gebäude mit der Anschrift Ziegenmarkt 3 sind unübersehbar, die Fassade ist provisorisch abgestützt. Nach Aussage des Anwohners, der namentlich nicht in Erscheinung treten möchte, hält dieser Zustand bereits seit etlichen Monaten an.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern liegt die Verantwortung für die Standsicherheit und Erhaltung eines Gebäudes beim Eigentümer. Dieser ist verpflichtet, Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Umwelt zu vermeiden. Sollte der Eigentümer nicht rechtzeitig handeln, kann der Landkreis nach Ablauf der Anhörungsfrist eine Sicherungsverfügung erlassen und diese durchsetzen. Das Gebäude Ziegenmarkt 3 in Parchim ist als Einzeldenkmal gemäß Paragraf 2 und Paragraf 5 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen, teilt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim auf Anfrage der Redaktion mit. „Der Eigentümer ist laut Paragraf 6 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet, das Objekt zu nutzen und denkmalgerecht instand zu halten“, heißt es weiter. Nach ersten statischen Sicherungsmaßnahmen, die auf behördlichen Druck erfolgten, sind weitere Schritte zur Erhaltung des Denkmals geplant. Diese werden von der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises koordiniert.

Behörden arbeiten zusammen

Kreis und Stadt bemühen sich um eine Änderung des Zustands. Die Behörde arbeitet nach eigener Aussage eng mit der Stadt Parchim zusammen, um die Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. Ziel ist es, den historischen Wert des Gebäudes langfristig zu sichern und den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Nach Behördenaussage möchte der Eigentümer das Gebäude ebenfalls erhalten. Weitere Details zu den geplanten Maßnahmen wurden allerdings bisher nicht bekannt gegeben. Die Stadt Parchim wiederum verfügt laut Auskunft über keine eigene Bauaufsichtsbehörde. „Daher sind wir in dieser Angelegenheit bisher nur flankierend tätig geworden“, ist aus dem Parchimer Rathaus zu vernehmen. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehörten unter anderem die Sperrung des Bürgersteigs vor dem betreffenden Gebäude. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise herunterfallende Teile der Fassade oder der Dacheindeckung Passanten oder parkende Fahrzeuge gefährden.

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