Ein Social-Media-Post gefährdet möglicherweise die Stichwahl in der Nordwestuckermark (NWU). Eine Veröffentlichung im Internet hat in den vergangenen Tagen für erhebliche Unruhe in den NWU-Dörfern gesorgt. Im Zentrum der Debatte stehen der amtierende Bürgermeister Roland Klatt sowie ein veröffentlichter Post von Bewerber Ralph Ryl, der am Wochenende Irritationen ausgelöst hat.
Der umstrittene Post
Über seinen WhatsApp-Kanal und weitere soziale Netzwerke verbreitete Ryl ein Bild, das den amtierenden Bürgermeister zeigt – verbunden mit einer öffentlichen Unterstützung für ihn. Besonders brisant: Die Veröffentlichung erfolgte nur wenige Tage vor der Stichwahl am 10. Mai.
Rechtliche Fragen zur Neutralität
Die Aktion wirft grundlegende rechtliche Fragen auf, monierten Leser im Gespräch mit der Redaktion. Sie fragten, ob ein Bürgermeister nicht zur politischen Neutralität verpflichtet sei, insbesondere in der sensiblen Phase unmittelbar vor einer Wahl – der sogenannten Karenzzeit. Der Beitrag hatte sich am Wochenende rasch verbreitet. Zahlreiche Screenshots wurden gesichert und über WhatsApp weitergeleitet, auch an die Redaktion und an Mitbewerberin Susanne Ramm, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen hatte.
Reaktionen der Kandidaten
Susanne Ramm zeigte sich auf Anfrage des Nordkurier „gelinde gesagt überrascht“. Besonders irritierend sei für sie die öffentliche Positionierung des Bürgermeisters, da es noch Ende vergangenen Jahres ein sehr positives persönliches Gespräch mit dem derzeitigen Amtsinhaber gegeben habe. Damals habe der Bürgermeister signalisiert, dass ihre Chancen sehr gut stünden und er die anderen Bewerber als weniger geeignet für die Gemeindeverwaltung halte. Ramm wundert sich über den plötzlichen Gegenwind aus der Verwaltung und überlegt, ob hinter den Entwicklungen die Sorge vor Veränderungen stehen könnte. Sie betont ihre eigene Haltung: Statt auf Eskalation zu setzen, wolle sie weiterhin sachliche Wahlwerbung betreiben. Rechtliche Schritte schließt sie jedoch nicht aus und behält sie sich für den Fall größerer Unstimmigkeiten vor.
Stellungnahme des Bürgermeisters
Roland Klatt bekräftigte auf Nachfrage, dass er als Bürgermeister eine Behörde repräsentiere, aber auch nur ein Mensch mit eigener Meinung sei. Der Text zu meinem Bild war zunächst falsch, was ich bedauere. Deshalb habe ich am Montag sofort veranlasst, das Amt und die Privatperson zu trennen, was auch umgesetzt wurde. Als Bürger der Gemeinde habe ich auch nur eine Stimme bei der Bürgermeisterwahl, kann somit den Wahlausgang weder lenken noch steuern.
Bewerber Ryl erklärt sich
Ralph Ryl mailte an die Redaktion, dass er sich über die Unterstützung von Roland Klatt persönlich sehr gefreut habe. Es sei kein Geheimnis, dass sie in den vergangenen Jahren im Ehrenamt nicht immer einer Meinung gewesen seien und manchen Kampf ausgefochten hätten. Dass Klatt nun als Privatperson seine Kompetenz und Pläne anerkenne, werte er als starkes Signal für einen sachorientierten Neuanfang. Die ursprüngliche Version des Bildes sei in der Formulierung nicht präzise genug gewesen, was nicht seinem Anspruch an Klarheit entspreche. Er habe die Verantwortung übernommen, den Post korrigiert und die Trennung zwischen Privatperson und Amt klargestellt. Es sei zu jedem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen, Roland Klatt als Privatperson zu zitieren, der seine langjährige Erfahrung einbringe, um seine Eignung zu bewerten. Für ihn stehe der faire Wettbewerb um die besten Ideen für die Nordwestuckermark im Vordergrund.
Wahlleiter positioniert sich
Wahlleiter Nico Schröder stellte klar, dass die Stichwahl wie geplant am 10. Mai stattfinden wird. Sollten wahlberechtigte Personen der Gemeinde Nordwestuckermark, Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, die einen Wahlvorschlag eingereicht haben, oder Einzelbewerber der Meinung sein, dass die Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlverordnung für das Land Brandenburg entsprochen haben, haben diese die Möglichkeit, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zu erheben. Dieser Wahleinspruch ist schriftlich mit einer Begründung an den Wahlleiter der Gemeinde Nordwestuckermark zu richten. Der Wahleinspruch werde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Nordwestuckermark geprüft und diese werde darüber entscheiden, ob der Wahleinspruch begründet ist und das Wahlergebnis wesentlich beeinflusst hat. Das Ergebnis dieser Prüfung werde dann zeigen, wie weiter verfahren wird.



