Eine steuerfreie Krisenprämie in Höhe von 1000 Euro haben die Koalitionsspitzen den Beschäftigten in Deutschland in Aussicht gestellt. Doch wer wird sie bekommen? Diese Frage ist weiterhin offen. Nach der Ankündigung der Koalitionsspitzen bei ihrem Treffen in der Villa Borsig in Berlin atmeten viele Beschäftigte kurz auf. Die Prämie sollte als Ausgleich für die gestiegenen Spritpreise und Lebenshaltungskosten infolge des Irankriegs dienen. Doch die Freude währte nur kurz.
Arbeitgeber und Finanzminister bremsen
Arbeitgeberverbände machten schnell klar, dass sich die meisten Unternehmen solche Extrazahlungen derzeit nicht leisten können. Auch aus Bund und Ländern kommen kritische Stimmen. Manche Finanzminister senkten bereits den Daumen. Dabei wird ein entsprechender Gesetzesentwurf erst in dieser Woche im Bundestag beraten. Der Handlungsdruck auf die Bundesregierung ist immens, denn die hohen Spritpreise bleiben an den politisch Verantwortlichen kleben. Die Umfragewerte für die Koalition sind miserabel.
5,4 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst betroffen
Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Volker Geyer, forderte, dass der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen müsse. „Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen“, teilte Geyer mit. Er gehe davon aus, dass Bund, Länder und Gemeinden den „Krisenbonus“ unmittelbar auf den Weg bringen, sobald die Möglichkeit besteht. Laut „Monitor öffentlicher Dienst“ sind knapp 5,4 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt, rund 1,96 Millionen als Beamte (inklusive rund 172.000 Soldaten) und rund 3,42 Millionen als Angestellte.
Knapp die Hälfte des Personals im öffentlichen Dienst arbeitet für die Länder, die Beamten sind zu 70 Prozent bei den Ländern beschäftigt. Mehr als 2,3 Milliarden Euro würde die 1000-Euro-Prämie für die 15 TdL-Mitgliederländer kosten, teilte der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), auf Facebook mit.
Länder lehnen Prämie ab
Die Reaktion auf Geyers Vorstoß fiel in Baden-Württemberg eindeutig aus: „Wir planen nicht, die Prämie auszubezahlen. Der Grund ist die angespannte Haushaltslage“, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart mit. In Bayern, wo Markus Söder Ministerpräsident ist, will man sich noch nicht festlegen. Für konkrete Aussagen und Berechnungen bleibe „die genaue Ausgestaltung“ der geplanten Entlastungsprämie abzuwarten, heißt es aus dem Finanzministerium in München. Andere unionsgeführte Länder wie Sachsen-Anhalt, Hessen und Sachsen positionieren sich ebenfalls dagegen, auch mit Verweis auf aktuelle Tariferhöhungen.
Unionsfraktionschef Spahn: Prämie zu teuer
Auf Bundesebene übernahm Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) die Kritik. Er erklärte, in Anbetracht der angespannten Haushaltslage sei eine solche Prämie schlicht zu teuer. Geeint ist diese Position innerhalb der schwarz-roten Koalition aber wohl noch nicht. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, sprach sich hingegen für eine differenzierte Betrachtung aus. Es gebe nicht nur Beamte in hohen Besoldungsstufen, sondern auch viele, die auf eine entsprechende Prämie angewiesen seien. Als Beispiel nannte er Bundespolizisten an Flughäfen, die zum Pendeln gezwungen sind, weil sie sich die Mietpreise in Städten wie Frankfurt und München nicht mehr leisten können. Deshalb sei zu prüfen, ob differenzierte Lösungen rechtlich möglich seien.
Abstandsgebot erschwert Differenzierung
Die Idee, die Entlastungsprämie nach Bedürftigkeit an Beamte zu zahlen, wird sich juristisch sauber nicht realisieren lassen. „Das ist sehr problematisch“, sagt Thorsten Ingo Schmidt, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Im Beamtenrecht gebe es den Grundsatz der „amtsangemessenen Alimentation“, der ein Abstandsgebot nach Bedeutung und Wertigkeit des jeweiligen Amtes vorsehe. In der Praxis bedeutet das: Der Lebensunterhalt eines Studienrates muss großzügiger bemessen sein als der eines verbeamteten Pförtners. Wenn die 1000-Euro-Zahlung beispielsweise bis A10 gewährt würde, aber ab A11 nicht mehr, würde das die Unterschiede zwischen beiden Besoldungsgruppen einebnen oder sogar umdrehen.
Der Jurist verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025, das eine neue Besoldungsstruktur für Beamte zur Folge haben wird. „Da hat das Gericht noch einmal ganz besonders die Bedeutung des Besoldungsgefüges und des Abstandes von den Besoldungsgruppen betont“, sagt Schmidt. Nach dieser Logik sei sogar eher eine progressive Ausgestaltung der Prämie zu rechtfertigen. Das wäre dann eine Art von Differenzierung, allerdings ganz anders, als sie der SPD-Politiker Wiese in Erwägung gezogen hat.



