EU lockert Beihilferecht: Staat darf Dünger- und Dieselkosten stützen
EU lockert Beihilferecht für Dünger und Diesel

Die EU-Kommission will die Beihilferegeln der Union lockern, damit die Mitgliedstaaten die explodierenden Kosten infolge des Iran-Kriegs abfedern können. Einem geleakten Entwurf der Brüsseler Behörde zufolge, der der Schwäbischen Zeitung vorliegt, sollen unter anderem Unternehmen der Landwirtschaft, der Fischerei und des Transportgewerbes bis zu 50 Prozent der Mehrkosten für Dünger und Kraftstoff als Unterstützung gewährt werden können. Die Maßnahmen sind allerdings bis zum Ende des Jahres befristet.

Hintergrund: Iran-Krieg bedroht Binnenmarkt

In dem 19-seitigen Dokument fürchtet die Kommission aufgrund des Iran-Kriegs und der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten um die Stabilität des Binnenmarktes. Man habe, heißt es in dem Entwurf, aus vergangenen Krisen gelernt, dass rasches Handeln und gezielte Maßnahmen entscheidend seien, um die Auswirkungen für die Wirtschaft einzudämmen. Deshalb wolle man es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, die am stärksten betroffenen Sektoren gezielt zu unterstützen.

Düngemittel als größter Kostenblock

Zu diesen Sektoren gehören nach Ansicht der Kommission insbesondere die Landwirtschaft, die Fischerei und das Transportgewerbe. Mit Blick auf die Landwirtschaft stellt die Kommission vor allem auf die seit der Blockade der Straße von Hormus gestiegenen Preise für Kunstdünger ab. Dieser spiele nicht nur für die Ernährungssicherheit eine bedeutende Rolle; Käufe von Düngemitteln stellten für Landwirte auch einen der größten Kostenblöcke dar. Derzeit lägen die Preise für wichtige Stickstoffdünger 58 Prozent über dem Durchschnitt von 2024. Das berge das Risiko, die wirtschaftliche Aktivität in der Landwirtschaft „zum Erliegen zu bringen“.

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Die Branche, heißt es in dem Papier, sei aufgrund ihrer saisonalen Produktionszyklen, begrenzter kurzfristiger Anpassungsmöglichkeiten und hoher Vorabkosten bei gleichzeitig erst später realisierten Einnahmen aus der Ernte stark anfällig für Preisschocks. „Schwierigkeiten beim Kauf von Düngemitteln oder Kraftstoff können daher erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Jahresproduktion haben und die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen gefährden“, zeigt die Kommission Verständnis für die Lage der Landwirte.

Und mehr noch: „Solche Auswirkungen können sich über die Zeit verstärken: Engpässe beim Cashflow schwächen die Fähigkeit, nachfolgende Produktionszyklen zu finanzieren oder in energieeffizientere Produktionsmittel zu investieren. Dies kann die gesamte Wachstumsentwicklung des Sektors erheblich beeinträchtigen“, fürchtet die Kommission.

Bauernverband begrüßt die Pläne

Der Landesbauernverband Baden-Württemberg begrüßte die Pläne der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für gezielte Entlastungen bei den gestiegenen Düngemittelpreisen zu geben. „Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen können wichtige Instrumente sein, um die außergewöhnlichen Mehrkosten infolge der aktuellen geopolitischen Entwicklungen abzufedern“, sagte eine Verbandssprecherin auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Entscheidend sei jedoch, dass die Maßnahmen schnell, unbürokratisch und vor allem spürbar bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankämen. Nur so könne die wirtschaftliche Stabilität der Höfe entlastet und die heimische Lebensmittelproduktion aufrechterhalten werden.

Zuvor hatte schon Bauernpräsident Joachim Rukwied bei Düngemitteln, speziell beim notwendigen Stickstoffdünger, preissenkende Maßnahmen eingefordert. „Wir benötigen eine zeitweise Aussetzung des CO₂-Grenzausgleichs für Dünger und eine Preisbeobachtung für Düngemittel“, sagte Deutschlands oberster Bauer.

Entlastungen auch für das Transportgewerbe

Ähnliche Argumente wie in der Landwirtschaft zieht die Kommission auch für mögliche Hilfen im Transportgewerbe heran – sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr. Die gestiegenen Dieselpreise würden die Profitabilität der Unternehmen, die ohnehin mit vergleichsweise niedrigen Margen wirtschafteten, „massiv beeinträchtigen“ – mit der Folge, dass auf dem aktuellen Niveau eine Reihe von Fuhrunternehmen rote Zahlen schreibt. Das könne perspektivisch zu Störungen in den Lieferketten und den Verbindungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten führen.

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Walter Müller, Chef der in Opfenbach (Landkreis Lindau) ansässigen Spedition Max Müller, glaubt jedoch nicht an schnelle Hilfe. „Der März war für uns eine Katastrophe“, sagt der Unternehmer, der in den Regionen Bodensee, Allgäu und Oberschwaben Speditionsdienstleistungen anbietet und eine Flotte von 90 Lkw unterhält. Allein in diesem Monat hätten die gestiegenen Dieselpreise Mehrkosten von 57.000 Euro verursacht.

Zwar haben sich in der Logistikbranche Treibstoffkostenzuschläge durchgesetzt, mit denen die Spediteure volatile Dieselpreise zeitnah auf ihre Kunden umlegen können. Allerdings werden diese nur einmal im Monat angepasst. Die Preissprünge an den Zapfsäulen im März konnte Müller deshalb erst im April berücksichtigen. Statt staatlicher Hilfen hofft der Unternehmer auf eine Lösung im Iran-Konflikt und eine Entspannung an den Energiemärkten.

Hilfen sind an Bedingungen geknüpft

Zumal die EU-Kommission für die Gewährung staatlicher Hilfen eine Reihe von Bedingungen vorgibt. Die Beihilfen werden nur auf Basis eines vorher festgelegten Budgets gewährt. Sie können in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vorteilen, rückzahlbaren Vorschüssen, Garantien, Darlehen oder Beteiligungen erfolgen. Abgedeckt werden bis zu 50 Prozent der Mehrkosten, die sich aus Marktentwicklungen im Zuge des Iran-Kriegs ergeben, sofern der maßgebliche Marktpreis für Kraftstoff oder Düngemittel über dem historischen Referenzpreis liegt. Die Beihilfe wird für einen Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. Dezember 2026 gewährt.

Ziel von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen ist es, den befristeten Beihilferahmen noch im April 2026 zu verabschieden. Verhandelt werden dürfte das Maßnahmenpaket auf dem aktuellen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 23. und 24. April in Zypern.