Wer bei der 1000-Euro-Krisenprämie leer ausgeht
1000-Euro-Prämie: Wer geht leer aus?

Eine steuerfreie Krisenprämie in Höhe von 1000 Euro haben die Koalitionsspitzen den Beschäftigten in Deutschland in Aussicht gestellt. Doch wer wird sie bekommen? Diese Frage ist offen. Nach dem Treffen in der Villa Borsig in Berlin vor einer Woche dürften viele Beschäftigte kurz aufgeatmet haben. Ein Ausgleich für die zusätzlichen Ausgaben an der Tankstelle und die absehbar steigenden Lebenshaltungskosten infolge des Irankriegs: Das könnte die Haushaltskassen entlasten.

Finanzminister senken den Daumen nach unten

Doch die Freude währte nur kurze Zeit – dann machten Arbeitgeberverbände klar, dass sich die meisten Unternehmen hierzulande solche Extrazahlungen derzeit nicht leisten können. Auch aus Bund und Ländern kommen kritische Stimmen, so mancher Finanzminister senkte den Daumen bereits nach unten. Dabei wird ein entsprechender Gesetzesentwurf erst in dieser Woche im Bundestag beraten.

Miserable Umfragewerte für die Koalition

Der Handlungsdruck der Bundesregierung ist immens. Da mag Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) noch so oft wiederholen, dass der Krieg im Iran „nicht unser Krieg ist“ – die hohen Spritpreise bleiben dennoch an den politisch Verantwortlichen kleben. Die Umfragewerte für die Koalition sind entsprechend miserabel. Dies mag einer der Gründe sein, warum sich Bundeskanzler Friedrich Merz, die beiden SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil sowie CSU-Chef Markus Söder auf ein Vorhaben verständigt haben, das mit noch vielen Fragezeichen versehen ist. Offen ist beispielsweise auch, wer die Entlastungsprämie tatsächlich bekommen wird.

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5,4 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Volker Geyer, machte dazu einen Vorschlag, über den die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern nicht frohlocken werden. „Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen“, teilte Geyer mit. Daher gehe er davon aus, „dass Bund, Länder und Gemeinden den Krisenbonus unmittelbar auf den Weg bringen, sobald die Möglichkeit besteht“. Laut „Monitor öffentlicher Dienst“ sind knapp 5,4 Millionen Menschen hierzulande im öffentlichen Dienst beschäftigt, rund 1,96 Millionen als Beamte (inklusive rund 172.000 Soldaten) und rund 3,42 Millionen als Angestellte.

Beamte haben zu 70 Prozent Länder als Dienstherrn

Knapp die Hälfte des Personals im öffentlichen Dienst arbeitet für die Länder, die Beamten sind zu 70 Prozent bei den Ländern beschäftigt. Mehr als 2,3 Milliarden Euro würde die 1000-Euro-Prämie für die 15 TdL-Mitgliederländer kosten, teilte der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), auf Facebook mit, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete.

Südwesten plant keine Prämien-Auszahlung

Die Reaktion auf Geyers Vorstoß fiel in Baden-Württemberg recht eindeutig aus. „Wir planen nicht, die Prämie auszubezahlen. Der Grund ist die angespannte Haushaltslage“, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart mit. In Bayern, wo jener Markus Söder Ministerpräsident ist, der als CSU-Chef Teil der Runde war, will man sich noch nicht festlegen. Für konkrete Aussagen und Berechnungen bleibe „die genaue Ausgestaltung“ der geplanten Entlastungsprämie abzuwarten, heißt es aus dem Finanzministerium in München. Andere unionsgeführte Länder positionieren sich, auch mit Verweis auf aktuelle Tariferhöhungen, dagegen – unter anderem Sachsen-Anhalt, Hessen und Sachsen.

Unionsfraktionschef Spahn erklärt Prämie für zu teuer

Auf Bundesebene übernahm diesen Part der Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU). Er erklärte, in Anbetracht der angespannten Haushaltslage sei eine solche Prämie schlicht zu teuer. Geeint ist diese Position aber innerhalb der schwarz-roten Koalition wohl noch nicht. Denn der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, sprach sich hingegen für eine differenzierte Betrachtung aus.

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Dirk Wiese erwägt differenzierte Lösungen

Es gäbe nicht nur Beamte in hohen Besoldungsstufen, so Wiese, sondern auch viele, „die schon sehr darauf angewiesen“ seien, eine entsprechende Prämie zu bekommen. Als Beispiel nannte er Bundespolizisten an Flughäfen, die zum Pendeln gezwungen seien, weil sie sich die Mietpreise in Städten wie Frankfurt und München nicht mehr leisten könnten. Deshalb sei zu prüfen, ob differenzierte Lösungen rechtlich möglich seien.

A13 ist die zahlenmäßig stärkste Besoldungsgruppe

Wer auf die Zahlen zum Beamtentum in Deutschland schaut, stellt fest, dass die meisten von ihnen im gehobenen und höheren Dienst arbeiten. A13 ist mit 418.200 Beamten laut „Monitor öffentlicher Dienst 2026“ die stärkste Besoldungsgruppe, weil die meisten Lehrkräfte dort eingruppiert werden. Ihr Gehalt hängt von verschiedenen Faktoren ab – Dienstherr, Familiensituation, Berufserfahrung –, deshalb sind die Summen recht unterschiedlich, aufsteigend von etwa 5000 Euro. Wer hingegen als Sekretärin im mittleren Dienst (A6) anfängt, kommt im ersten Berufsjahr, ohne Kinder, auf ein Grundgehalt von rund 2860 Euro, wie aus einer Beispielrechnung des dbb hervorgeht.

Wichtig ist das Abstandsgebot

Die Idee, die Entlastungsprämie sozusagen nach Bedürftigkeit an Beamte zu zahlen, wird sich juristisch sauber dennoch nicht realisieren lassen. „Das ist sehr problematisch“, sagt Thorsten Ingo Schmidt, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Er erklärt auch, warum: Im Beamtenrecht gebe es den Grundsatz der „amtsangemessenen Alimentation“, der sozusagen auch ein Abstandsgebot nach Bedeutung und Wertigkeit des jeweiligen Amtes vorsehe.

Prämie könnte das Gebot einebnen

In der Praxis bedeutet das: „Der Lebensunterhalt etwa eines Studienrates muss großzügiger bemessen sein als der eines verbeamteten Pförtners“, erklärt Schmidt. „Wenn aber die 1000-Euro-Zahlung beispielsweise bis A10 gewährt würde, aber ab A11 nicht mehr, würde das die Unterschiede zwischen beiden Besoldungsgruppen einebnen – oder sogar umdrehen.“

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der Jurist verweist in diesem Zusammenhang auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025, das eine neue Besoldungsstruktur für Beamte zur Folge haben wird. „Da hat das Gericht noch einmal ganz besonders die Bedeutung des Besoldungsgefüges und des Abstandes von den Besoldungsgruppen betont“, sagt Schmidt. Nach dieser Logik sei „sogar eher eine progressive Ausgestaltung der Prämie zu rechtfertigen“. Das wäre dann auch eine Art von Differenzierung, allerdings ganz anders, als sie der SPD-Politiker Wiese in Erwägung gezogen hat.