Alkoholverbot an Berliner Bahnhöfen: Zoo und Ostbahnhof betroffen
Alkoholverbot an Berliner Bahnhöfen ab 1. Mai

Berlin – Diebstähle, Schlägereien, Messerangriffe, Dreck und Verwahrlosung: Zu oft sind Berlins S-Bahnhöfe Brennpunkte der Kriminalität. Nun schlägt die Deutsche Bahn (DB) einen harten Weg ein, um Gewalt und Müll einzudämmen. Ab dem 1. Mai gilt ein absolutes Alkoholverbot an den Bahnhöfen Zoo und Ostbahnhof. Das gab das Unternehmen am Montag bekannt.

Alkoholverbot ab 1. Mai: Was ist verboten?

Das Verbot umfasst die gesamte Verkehrsstation sowie die jeweils markierten Vorplatzbereiche. Konkret bedeutet dies: Jeglicher Konsum alkoholischer Getränke sowie das Mitführen solcher Getränke in offenen Flaschen oder Dosen ist untersagt. Wer gegen die Regel verstößt, riskiert Hausverweise oder Hausverbote. Bei wiederholten Verstößen behält sich die DB InfraGO AG die Stellung eines Strafantrags vor, wie ein Sprecher gegenüber BILD erklärte.

Ausnahmen für Gastronomie und Einzelhandel

Eine Ausnahme gibt es für die ansässigen Gastronomiebetriebe und Geschäfte. Das Verbot gilt nicht innerhalb der Lokale und Läden, die Alkohol für den Verzehr vor Ort gewerblich ausschenken oder verkaufen. Um die neuen Verbotszonen kenntlich zu machen, werden Schilder rund um die beiden Bahnhöfe angebracht.

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Freundliche Aufklärung in den ersten Wochen

In der Anfangsphase setzt die DB auf Deeskalation. Die Anweisung an das Sicherheitspersonal lautet: „Geben Sie den Gästen Zeit, sich an die neue Hausordnung zu gewöhnen.“ Zunächst wird freundlich ermahnt, erst bei wiederholtem Verstoß folgen Hausverweise. Ziel ist es, Konfrontationen zu vermeiden und die Akzeptanz der Maßnahme zu erhöhen.

Knapp 7000 Straftaten im ersten Halbjahr 2025

Die Polizei Berlin registrierte in den ersten sechs Monaten 2025 insgesamt 6987 Straftaten an Berliner Bahnhöfen. Das ist statistisch ein leichter Rückgang, dennoch zählen die Bahnhöfe zu den Angstorten der Hauptstadt. Die häufigsten Delikte waren Diebstähle (728), Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (459) und Körperverletzungen (442). Ein Bahnsprecher betonte: „Vor allem Attacken körperlicher und verbaler Art gegen Bahnpersonal und Reisende müssen aufhören. Alkoholkonsum führt zu enthemmtem Verhalten und unappetitlichem Urinieren im Bahnhofsbereich – das wollen wir nicht länger hinnehmen.“

Bisher galt nur Verbot von übermäßigem Alkoholkonsum

Bislang war laut Hausordnung der S-Bahn Berlin nur „übermäßiger Alkoholkonsum auf dem gesamten Bahnhofsgelände“ untersagt. Studien wie „Street Talk 2008“ aus Freiburg belegen jedoch seit über 20 Jahren, dass bedrohlich wirkende Betrunkene Fahrgäste verunsichern.

Weitere Bahnhöfe sollen folgen

Die Bahnhöfe Zoo und Ostbahnhof sind nur der Anfang. Da beide bereits rund um die Uhr bestreift werden, dienen sie als Pilotprojekt. Weitere Bahnhöfe sollen in Zukunft folgen, um die Sicherheit und Sauberkeit an Berlins S-Bahn-Stationen nachhaltig zu verbessern.

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