Bundesgerichtshof ordnet Neuverhandlung an: Vater nach Tod zweijähriger Tochter erneut vor Gericht
BGH: Neuverhandlung nach Tod zweijährigen Mädchens in Halle

Bundesgerichtshof ordnet Neuverhandlung an: Vater nach Tod zweijähriger Tochter erneut vor Gericht

In Halle wird derzeit ein Berufungsprozess geführt, der die tragischen Umstände des Todes eines zweijährigen Mädchens neu aufrollt. Das Landgericht Halle verhandelt erneut gegen den 38-jährigen Vater und die 65-jährige Großmutter des Kindes. Diese Neuverhandlung wurde vom Bundesgerichtshof angeordnet, nachdem dieser Widersprüche im ersten Urteil festgestellt hatte.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Zentrale Frage im neuen Verfahren

Im ersten Prozess war der Vater wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof sieht jedoch erhebliche Unklarheiten, insbesondere ob der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat, als sein Kind mit heißem Wasser in Berührung kam. Die schweren Verbrühungen führten schließlich zum Tod des Kleinkindes.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, sein Kind in einer Badewanne mit heißem Wasser verbrüht zu haben, um ihm eine Lektion zu erteilen, seine Macht zu demonstrieren und auf das Verhalten des Kindes einzuwirken. Der Vater hatte zu Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben, jedoch zuvor behauptet, das Kind lediglich abgeduscht zu haben.

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Mögliche Straferhöhung auf bis zu 15 Jahre Haft

Sollte das Gericht nun zu dem Schluss kommen, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat, droht ihm wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt jedoch weiterhin die Unschuldsvermutung. Der Bundesgerichtshof stützte seine Entscheidung auf Gutachten von Sachverständigen, die zu dem Schluss kamen, dass die schweren Verbrühungen nur dadurch zu erklären seien, dass das Kind im Wasser lag oder eingetaucht wurde.

Großmutter und Mutter ebenfalls angeklagt

Auf der Anklagebank sitzt erneut auch die Großmutter des Kleinkindes. Ihr und der Mutter des Mädchens wird vorgeworfen, von den Verletzungen des Kindes und den möglichen Folgen gewusst, jedoch entschieden zu haben, keine medizinische Hilfe zu holen. Laut Staatsanwalt hätte das Kind "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch rechtzeitige Hilfe gerettet werden können.

Im ersten Prozess wurden beide Frauen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Durch die Berufung könnten auch sie andere Strafen erhalten, da in Berufungsprozessen die Fälle immer komplett neu verhandelt werden müssen, einschließlich der erneuten Aufnahme aller Beweise.

Verfahren gegen Mutter abgetrennt

Das Verfahren gegen die Mutter des toten Kindes wurde in der Zwischenzeit abgetrennt, weil sie nach Angaben des Gerichts derzeit verhandlungsunfähig ist. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Die Frau hat mit dem Angeklagten den Angaben nach noch zwei weitere Kinder - ein jüngeres und ein älteres.

Der Vater des Mädchens sitzt derzeit bereits wegen eines anderen Vergehens im Gefängnis. In dem nun eröffneten Berufungsprozess sind Termine bis zum 12. Juni angesetzt worden. Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde das erste Urteil gegen alle drei Angeklagten vollständig aufgehoben.

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