Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin in Düsseldorf
Anklage gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin in Düsseldorf

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin in Düsseldorf

Die Bundesanwaltschaft hat in Düsseldorf Anklage gegen eine mutmaßliche Angehörige der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) erhoben. Die Deutsch-Marokkanerin soll sich Anfang 2015 gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann nach Syrien begeben und sich dort der terroristischen Vereinigung angeschlossen haben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihr die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor.

Drei Ehen mit IS-Mitgliedern und Aufenthalt im Lager al-Hol

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft heiratete die Beschuldigte nach dem Tod ihres ersten Ehemannes bei Kämpfen nacheinander zwei weitere Mitglieder des Islamischen Staates. Diese Ehen fanden während ihres Aufenthalts in Syrien statt. Im März 2019 wurde sie von kurdischen Kräften aufgegriffen und anschließend bis zum Jahr 2021 im berüchtigten Lager al-Hol im Nordosten Syriens untergebracht.

Das Lager al-Hol diente als Internierungsort für Tausende Angehörige von IS-Kämpfern, darunter vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. Die humanitäre Situation in dem Lager war über Jahre hinweg äußerst prekär. Erst im Januar dieses Jahres kündigten die von Kurdenmilizen angeführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) ihren Abzug aus dem Lager an.

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Rückkehr nach Deutschland und bevorstehende Gerichtsentscheidung

Die mutmaßliche IS-Rückkehrerin war bereits im Dezember 2022 nach Deutschland zurückgekehrt und befindet sich weiterhin auf freiem Fuß. Nun liegt der Fall beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dieser muss entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und gegebenenfalls einen Prozesstermin festsetzt.

Die Anklageerhebung erfolgte nach intensiven Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, die die Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung genau geprüft hat. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Umgang mit Rückkehrern aus ehemaligen IS-Gebieten.

Die rechtliche Bewertung der mutmaßlichen Taten wird nun in den Händen des Düsseldorfer Gerichts liegen. Experten verweisen darauf, dass solche Verfahren komplex sind und oft umfangreiche Beweisführungen erfordern, insbesondere bei Aufenthalten in Konfliktgebieten wie Syrien.

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