Geheim-Gutachten: Verfassungsschutz stuft AfD Niedersachsen als extremistisch ein
Geheim-Gutachten: AfD Niedersachsen als extremistisch eingestuft

Geheim-Gutachten belastet AfD Niedersachsen schwer

Der niedersächsische Verfassungsschutz hat die AfD Niedersachsen im Februar offiziell als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuft. Diese Einstufung kommt nahe an die bundesweite Bewertung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ heran, die jedoch noch nicht rechtskräftig ist, da die Partei dagegen Klage eingereicht hat. Ähnlich verhält es sich nun mit dem niedersächsischen Landesverband.

Einblicke in das vertrauliche Gutachten

Die Vorwürfe des niedersächsischen Verfassungsschutzes gegen die AfD Niedersachsen sind in einem umfangreichen Gutachten niedergelegt. Das Dokument umfasst fünf Kapitel auf 238 Seiten und ist als streng vertraulich eingestuft. Dennoch gelang es BILD-Reportern, das brisante Papier einzusehen und die darin enthaltenen Erkenntnisse zu analysieren.

Was dem Verfassungsschutz Sorgen bereitet

Das Gutachten listet detailliert auf, welche Äußerungen und Handlungen von AfD-Politikern in Niedersachsen als verfassungsfeindlich gewertet werden. Dabei werden namentlich mehrere führende Mitglieder des Landesverbandes zitiert. Der Verfassungsschutz argumentiert, dass die Partei gezielt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agitiere und Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen pflege.

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Besonders kritisch sehen die Behörden die wiederholten Versuche der AfD, demokratische Institutionen zu diskreditieren und Migranten pauschal zu diffamieren. Auch die Verharmlosung des Nationalsozialismus und die Verwendung von völkischem Gedankengut werden im Gutachten ausführlich thematisiert.

Reaktionen und Ausblick

Die AfD Niedersachsen hat angekündigt, gegen die Einstufung juristisch vorzugehen. Parteivertreter bezeichnen das Gutachten als politisch motiviert und werfen dem Verfassungsschutz eine einseitige Berichterstattung vor. Derweil bleibt die Bewertung vorerst bestehen, bis ein Gericht über die Klage entschieden hat.

Die vollständigen Details des Gutachtens, einschließlich aller zitierten Aussagen und Bewertungen, können Sie exklusiv mit BILDplus nachlesen.

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