Hessen will Leugnen von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen
Hessen will Leugnen von Israels Existenzrecht bestrafen

Wiesbaden – Judenhass soll in Deutschland bald härter bestraft werden. Wer das Existenzrecht Israels leugnet, dem drohen künftig bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf auf Initiative Hessens vor, der eine Lücke im deutschen Recht schließen soll. Seit Jahren nehmen antisemitische Vorfälle massiv zu, und nach dem Angriff der Hamas auf Israel wird Antisemitismus immer offener ausgelebt.

Bundesratsinitiative am 8. Mai

Am 8. Mai will Ministerpräsident Boris Rhein (54, CDU) eine neue Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. „Es ist ein sehr klares Signal auch an Juden in Deutschland, dass wir an ihrer Seite stehen; dass wir für ihren Schutz einstehen und wir das ernst meinen“, sagte Rhein. Hessens Antisemitismus-Beauftragter Uwe Becker (56, CDU) ergänzte gegenüber BILD: „Wer die Auslöschung Israels fordert, der wünscht den millionenfachen Judenmord. Und dies darf es in Deutschland nicht mehr geben.“

Bisherige Rechtslage und geplante Änderung

Bislang ist es nur strafbar, wenn zusätzlich Straftaten gebilligt werden oder wenn Parolen eindeutig terroristischen Organisationen zugeordnet werden können. Genau hier setzt der Entwurf an: Er soll Paragraf 130 StGB, die Volksverhetzung, erweitern. Hessens Justizminister Christian Heinz (49, CDU) beschreibt, was künftig erfasst werden soll: „Das Gesetz kann Wirkung entfalten, wenn jemand auf einer Demonstration eine Landkarte des Nahen Ostens zeigt, auf der Israel durchgestrichen ist – verbunden mit der Parole: ‚Es gibt nur Palästina, kein Israel.‘“ Es gebe auch Bilder mit der israelischen Flagge im Mülleimer, kombiniert mit der Aussage, es gebe kein Israel.

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Jüdische Gemeinde schildert Albtraum

Wie wichtig die Gesetzesverschärfung ist, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, Benjamin Graumann (45). Er spricht von einer neuen Dimension des Hasses auf Juden: „Wir haben seit dem 7. Oktober 2023 Ausbrüche von Antisemitismus erlebt, die unsere schlimmsten Albträume übertroffen haben.“ Die Gemeinde lebe seit dem Überfall der Hamas in einem anhaltenden Albtraum, der sich in immer neuen antisemitischen Vorfällen manifestiere.

Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Strafrecht

Gleichzeitig bleibt die juristische Gratwanderung. Rhein verweist auf das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und deren Grenzen: „Meinungsfreiheit ist ein ganz hohes Gut.“ Doch dort, wo andere Rechtsgüter berührt werden, endet sie nicht folgenlos. Rhein hofft auf eine Mehrheit im Bundesrat für die Initiative, damit sie dann an den Bundestag gehen kann. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, um ein deutliches Zeichen gegen den wachsenden Antisemitismus in Deutschland zu setzen.

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