Berlin - Die Bundesregierung hat eine Speicherpflicht für IP-Adressen beschlossen. Internetzugangsanbieter müssen künftig alle vergebenen IP-Adressen für drei Monate speichern. Das Kabinett gab dem Gesetzesvorhaben grünes Licht, wie das Justizministerium mitteilte. Ziel ist es, die Ermittlung von Straftätern und Terrorverdächtigen zu erleichtern, die im Internet keine Spuren hinterlassen. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen auf die gespeicherten Daten nur zugreifen, wenn ein Anfangsverdacht auf eine bestimmte Straftat besteht.
Justizministerin Hubig verteidigt die Regelung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Notwendigkeit der Maßnahme: „Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen.“ Der digitale Raum dürfe kein „Paradies für Straftäter“ sein. Die IP-Adresse, eine Art Anschrift eines Computers im Internet, wird regelmäßig neu vergeben. Ohne Speicherpflicht ist es schwierig, nachzuvollziehen, wer eine Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt hat. Die Regelung soll helfen, Online-Betrüger und Verbreiter von Missbrauchsdarstellungen zu identifizieren.
Kritik von den Grünen
Die Grünen üben scharfe Kritik an der anlasslosen Speicherpflicht. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic erklärte: „Es geht nicht darum, dass die Grünen die Oberbedenkenträger sind.“ Frühere Versuche der Vorratsdatenspeicherung seien an der Verfassung gescheitert. Auch der jetzige Vorschlag werde einer gerichtlichen Überprüfung möglicherweise nicht standhalten. Zudem bleibe eine Lücke: Aktivitäten im Darknet oder solche, die länger als drei Monate zurückliegen, blieben unerfasst. Das Justizministerium sieht hingegen kein Risiko einer Verfassungswidrigkeit. Anders als frühere Regelungen erlaube die Neufassung keine Erstellung von Persönlichkeits- oder Bewegungsprofilen. Ermittler könnten zwar sehen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse nutzte, aber nicht, welche Webseiten der Nutzer innerhalb eines Monats besuchte. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.



