Angesichts einer Razzia gegen junge Neonazis hat Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) mehr Befugnisse für die Polizei des Landes gefordert. In der RBB-Sendung „Brandenburg aktuell“ betonte er: „Wir brauchen noch mehr Kompetenzen für die Polizei.“ Die Radikalisierung finde heutzutage vor allem über das Internet statt. „Und heute ist es für die Polizei in Brandenburg mit den gegebenen gesetzlichen Kompetenzen fast unmöglich, diese Strukturen zu infiltrieren und dann auch durch den Staatsschutz tätig zu werden.“
Geplante Änderungen im Polizeigesetz
Die Landesregierung wolle diese Situation ändern. „Wir werden deshalb noch in diesem Jahr das Polizeigesetz neu fassen, um genau diese Kompetenzen vorzusehen“, kündigte Redmann an. Künftig solle es der Polizei möglich sein, in bestimmten Verdachtsfällen die Kommunikation über Messenger-Dienste zu überwachen. „Da geht es darum, nachzuvollziehen, wer da in welchen Kanälen etwas geschrieben hat und zu Straftaten beispielsweise aufgerufen hat“, erläuterte der Innenminister.
Ziel: Schutz vor Radikalisierung im Netz
Das übergeordnete Ziel sei es, zu verhindern, dass Jugendliche im Internet aufgehetzt würden. „Und ich glaube, wir müssen auch deutlich aktiver werden, wenn es um die Reglementierung von Plattformen geht“, so Redmann. Er kritisierte die Verbreitung von indizierter Musik mit rechtsextremem oder linksextremem Inhalt auf Plattformen: „Wenn Sie sich anschauen, wie viel rechtsradikale, auch linksradikale indizierte Musik ständig in die Plattformen reingedrückt wird und damit eine ganze Generation von jungen Menschen verhetzt wird, dann ist das etwas, was wir uns als Gesellschaft, denke ich, nicht gefallen lassen dürfen.“
Hintergrund: Razzia gegen Neonazi-Gruppierungen
Die Bundesanwaltschaft war kürzlich mit einer Razzia gegen 36 mutmaßliche Mitglieder von Neonazi-Gruppierungen vorgegangen, darunter fünf Personen aus Brandenburg. Im Fokus stehen Jugendorganisationen mit hohem Gewaltpotenzial, die über Social-Media-Plattformen vernetzt sind. Den Beschuldigten wird die Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Durchsuchungen richteten sich gegen die Gruppierungen „Jung und Stark“ sowie „Deutsche Jugend Voran“, die seit 2024 in Erscheinung treten, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte.



