Weimar – Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wird am 1. Juli über die Klage der AfD-Fraktion zur Besetzung des Gremiums entscheiden, das den Verfassungsschutz kontrolliert. Dies kündigten die Verfassungsrichter nach einer mündlichen Verhandlung in Weimar an. Die AfD sieht sich benachteiligt, weil ihre Kandidaten bei Wahlen im Landtag regelmäßig durchfallen.
Hintergrund des Streits
Das Parlament hatte im April 2025 zunächst vier Abgeordnete anderer Fraktionen zu Mitgliedern der sogenannten Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Die AfD beantragte daraufhin eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht, da keiner ihrer Kandidaten in das Gremium gelangte. Zudem kritisiert die Partei, dass die Kommission trotz der unvollständigen Besetzung bereits vor einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen habe.
Rechtliche Bewertung
Die AfD ist im Landtag die stärkste Fraktion, wird jedoch vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Diese Einstufung diente den anderen Fraktionen als Begründung, AfD-Kandidaten nicht zu wählen. Die Kläger argumentieren, dass dies gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstoße.
Das Gericht muss nun klären, ob die Nichtwahl rechtmäßig war und ob die Kommission trotzdem arbeiten durfte. Eine Entscheidung wird für den 1. Juli erwartet.



