Berufungsgericht in New York prüft Haftstrafe für Sean 'Diddy' Combs
Die Verteidigung des verurteilten US-Rappers und Musikunternehmers Sean "Diddy" Combs drängt vor einem Berufungsgericht in New York auf eine vollständige Aufhebung des Urteils. In einer mündlichen Verhandlung am 9. April 2026 argumentierte die renommierte Anwältin Alexandra Shapiro, dass ihr Mandant zu Unrecht verurteilt wurde und eine unverhältnismäßig hohe Strafe erhalten habe.
Richter hinterfragen Strafmaß als "außergewöhnlich schwierigen" Fall
Die Richter William Nardini und M. Miller Baker zeigten sich während der Verhandlung kritisch gegenüber der verhängten Haftdauer. Sie bezeichneten den Fall explizit als "außergewöhnlich schwierig" und hinterfragten, ob die vierjährige Gefängnisstrafe für Prostitution-bezogene Anklagen nicht zu hart ausgefallen sei. Das Gericht traf jedoch keine sofortige Entscheidung, sondern nahm die Argumente beider Seiten zur weiteren Prüfung auf.
Kern des Streits ist die Frage, ob bei der Strafzumessung unzulässigerweise freigesprochene Anklagepunkte berücksichtigt wurden. Anwältin Shapiro kritisierte scharf: "Es handelt sich um die höchste jemals verhängte Strafe für eine Anklage dieser Art bei einer derartigen strafrechtlichen Vorgeschichte." Die vier Jahre und zwei Monate Haft würden somit einen Präzedenzfall darstellen.
Staatsanwaltschaft verteidigt Strafmaß als angemessen
Die stellvertretende US-Staatsanwältin Christy Slavik, die die Regierung vertrat, wies Shapiros Vorwürfe entschieden zurück. Sie argumentierte, dass die verhängte Strafe unter den Richtlinien für Bundesstrafen liege und vergleichbaren Verurteilungen in ähnlich gelagerten Fällen entspreche. Die Staatsanwaltschaft betonte die Schwere der Vorwürfe und die Notwendigkeit einer angemessenen Sanktion.
Hintergrund: Verurteilung und düstere Enthüllungen
Der Musikmogul war im September 2024 in New York wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten festgenommen worden. Im Oktober 2025 verurteilte ihn ein Gericht im Zusammenhang mit Prostitution-Vorwürfen zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe. Eine Jury hatte ihn bereits im Juli desselben Jahres für schuldig befunden.
Der Prozess im vergangenen Jahr offenbarte erschütternde Details aus dem Privatleben einer der einflussreichsten Persönlichkeiten der Musikindustrie. Zeugen berichteten von gewalttätigen Übergriffen, Drogenkonsum und sexuellen Aufführungen, die Combs angeblich als "Freak-Offs" oder "Hotel Nights" bezeichnet haben soll. Ihm wurde vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen.
Interessanterweise sprachen die Geschworenen Combs von den schwerwiegenderen Anklagepunkten der Verschwörung zur Organisierten Kriminalität und des Menschenhandels frei. Dennoch muss der Musikunternehmer laut Angaben der US-Strafvollzugsbehörde aktuell noch bis zum 15. April 2028 in Haft bleiben, sofern das Berufungsgericht nicht anders entscheidet.
Die Berufungsverhandlung markiert einen weiteren Höhepunkt in dem jahrelangen Rechtsstreit, der die Musikwelt erschüttert hat und Fragen zur Strafzumessung bei Prominenten-Verfahren aufwirft. Beobachter erwarten eine Entscheidung des Berufungsgerichts in den kommenden Wochen oder Monaten.



