Ex-BND-Chef Hanning reicht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Justiz ein
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Entführung der Block-Kinder hat der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz eingereicht. Der 80-Jährige, gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, sieht laut Berichten des Hamburger Abendblatts erhebliche Anhaltspunkte für ein strukturelles Versagen rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen der Hamburger Justiz. Die Justizbehörde bestätigte den Eingang der Beschwerde und erklärte, dass sie sorgfältig geprüft werde.
Hintergrund: Ermittlungen zur Block-Kinder-Entführung
Hanning ist kein Angeklagter im laufenden Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block vor dem Hamburger Landgericht, in dem es um die Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut des Vaters in Dänemark geht. Block ist angeklagt, diesen Auftrag nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit erteilt zu haben – sie bestreitet die Vorwürfe vehement.
Gut ein Jahr vor der Rückholaktion der Kinder soll es bereits einen gescheiterten Entführungsversuch gegeben haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte Mitte September vergangenen Jahres mitgeteilt, dass sie wegen dieses Vorfalls im Jahr 2022 gegen den früheren BND-Chef und einen pensionierten Beamten des Landeskriminalamts Hamburg ermittelt.
Vorwürfe und Ermittlungsmaßnahmen
Als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma sollen die beiden Beschuldigten einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen haben. Für diesen Auftrag soll eine Summe von mehr als 100.000 Euro gezahlt worden sein. Die Staatsanwaltschaft ließ 13 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland und der Schweiz vollstrecken.
Vor einem Monat hatte die Behörde bestätigt, dass sie mit gerichtlicher Anordnung einen verdeckten Ermittler in dem Verfahren eingesetzt habe. Hannings Anwalt Leon Kruse bezeichnete den Einsatz des verdeckten Ermittlers als rechtswidrig, ebenso wie eine nach seinen Angaben erfolgte Telefonüberwachung von Journalisten.
Kruse erklärte: „Man bekommt mit zunehmender Dauer des Block-Verfahrens allerdings den Eindruck, dass die Strafprozessordnung für die Hamburger Justiz kaum noch eine Rolle spielt.“ Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe hatte Hanning über seinen Anwalt zurückweisen lassen und betont, dass er sich zu Unrecht beschuldigt fühlt.
Auswirkungen und weitere Entwicklungen
Die Dienstaufsichtsbeschwerde von August Hanning wirft nun neue Fragen zur Integrität der Hamburger Justiz auf. Experten diskutieren, ob dies zu einer Vertrauenskrise in die rechtsstaatlichen Institutionen führen könnte. Die Justizbehörde versichert, dass die Prüfung der Beschwerde mit höchster Sorgfalt erfolgen wird, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.
Der Fall unterstreicht die Komplexität von Ermittlungen in hochsensiblen Familien- und Sicherheitsangelegenheiten. Die Öffentlichkeit verfolgt die Entwicklungen gespannt, während die beteiligten Parteien auf eine Klärung der Vorwürfe hoffen. Weitere Schritte in dem Verfahren werden in den kommenden Wochen erwartet.



