Chronologie eines Verbrechens
Der Fall des achtjährigen Fabian aus Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Am 28. April 2026 beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rostock der Prozess gegen eine 30-jährige Frau, die des heimtückischen Mordes an dem Jungen angeklagt ist. Die folgenden Ereignisse zeichnen den Verlauf der Ermittlungen nach.
Oktober 2025: Das Verbrechen und seine Entdeckung
Am 10. Oktober bleibt Fabian wegen Unwohlseins zu Hause, während seine Mutter zur Arbeit geht. Als sie zurückkehrt, ist der Junge verschwunden und taucht auch zur gewohnten Zeit nicht wieder auf. Gegen 20:30 Uhr meldet die Mutter ihn als vermisst. Nach Ermittlererkenntnissen wurde Fabian bereits zwischen 11:00 und 15:00 Uhr getötet.
Vier Tage später, am 14. Oktober, wird Fabians Leiche auf den Hinweis einer Frau hin am Ufer eines Tümpels bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, gefunden. Der Leichnam wurde vermutlich angezündet, um Spuren zu verwischen.
Am 21. Oktober richtet die Kriminalpolizeiinspektion Rostock eine erweiterte Mordkommission ein. Am 30. Oktober findet in der St. Marien-Kirche in Güstrow ein Trauergottesdienst statt, an dem Hunderte Menschen teilnehmen.
November 2025: Öffentlichkeitsfahndung und Festnahme
Der Fall wird am 5. November in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... Ungelöst“ ausgestrahlt. Mehr als 30 Hinweise gehen ein. Am 6. November durchsucht die Polizei mit rund 120 Kräften mehrere Objekte in Reimershagen und Rum Kogel. Eine Frau wird unter dringendem Mordverdacht verhaftet, ein orangefarbener Ford Ranger wird beschlagnahmt.
Am 7. November erlässt der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Rostock Haftbefehl wegen dringenden Mordverdachts. Die Beschuldigte kommt in Untersuchungshaft und schweigt zur Sache. Am 20. November bitten die Ermittler die Öffentlichkeit erneut um Hinweise zum Fahrzeug der Tatverdächtigen.
Der Anwalt der Beschuldigten, Andreas Ohm, stellt am 24. November einen Haftprüfungsantrag mit der Begründung, die Haftgründe beruhten nur auf Indizien. Am 3. Dezember bestätigt das Amtsgericht Rostock den Haftbefehl, der Anwalt kündigt Beschwerde an.
Am 5. Dezember durchsuchen rund 25 Ermittler erneut eine Wiese nahe des Fundorts bei Klein Upahl, jedoch ohne neue Erkenntnisse. Die Haftbeschwerde geht am 9. Dezember beim Amtsgericht ein.
Am 16. Dezember teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass frühestens im März 2026 mit einem Ermittlungsabschluss zu rechnen sei. Hunderte Spuren müssen noch ausgewertet werden. Am 19. Dezember weist das Landgericht Rostock die Beschwerde des Anwalts ab, die Beschuldigte bleibt in Haft.
2026: Anklage und Prozessbeginn
Am 2. März 2026 rechnet die Staatsanwaltschaft mit dem Abschluss der Ermittlungen am 5. oder 6. März. Am 9. März, fünf Monate nach Fabians Tod, schließt die Staatsanwaltschaft Rostock die Ermittlungen ab und erhebt Anklage. Der Vorwurf: heimtückischer Mord. Nach Ermittlungsergebnissen soll die Angeschuldigte das ihr gut bekannte Kind aus dem Haus gelockt und an einem Teich mit mindestens sechs Messerstichen getötet haben.
Am 28. April beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rostock der Prozess gegen die 30-jährige Angeklagte. Insgesamt sind zunächst 17 Verhandlungstage bis zum 2. Juli angesetzt.



