Fernandes-Anwalt legt Berufung gegen Verfahrensabgabe nach Deutschland ein
Fernandes: Berufung gegen Abgabe des Falls an Deutschland

Spanische Justiz will Fall an Deutschland abgeben – Fernandes-Anwalt legt Berufung ein

Der spanische Rechtsanwalt der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat nach eigenen Angaben Berufung gegen eine gerichtliche Entscheidung eingelegt, die vorsieht, das Strafverfahren an Deutschland abzugeben. Dies bestätigten die spanischen Anwälte beider Seiten der Deutschen Presse-Agentur. Mit einer schnellen Entscheidung über die eingereichte Berufung ist nach aktuellem Stand nicht zu rechnen.

Begründung der spanischen Richterin für Verfahrensabgabe

Ein Gericht auf Mallorca hatte zuvor entschieden, dass die spanische Justiz für die in Palma erstattete Anzeige von Fernandes nicht zuständig sei. Die Richterin argumentierte, dass es sich bei allen Beteiligten um Deutsche handle, viele Beweismittel auf Deutsch vorlägen, mögliche Zeugen in Deutschland lebten und die meisten der behaupteten Straftaten ihren Schwerpunkt in Deutschland hätten. Damit folgte sie der Argumentation der spanischen Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Vorwürfe und Ermittlungen im Fall Fernandes gegen Ulmen

Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Partner Christian Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Christian Ulmen gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung. Sein deutscher Anwalt, Christian Schertz, kündigte an, gegen die anfängliche Berichterstattung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel gerichtliche Schritte einzuleiten.

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Der Fall hat in Deutschland eine breite öffentliche Debatte über sexualisierte Gewalt ausgelöst und zu Demonstrationen in mehreren Städten geführt. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam zu einer weiteren Strafanzeige von Fernandes wegen des Vorwurfs der Nachstellung. Hintergrund ist, dass Fernandes und Ulmen vor ihrem Umzug im Jahr 2023 nach Mallorca in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam gewohnt hatten.

Eine Sprecherin der spanischen Justiz wollte die Angaben zur eingereichten Berufung auf Anfrage zunächst nicht bestätigen. Die Entwicklung des Verfahrens bleibt damit vorerst ungewiss, während die rechtlichen Auseinandersetzungen auf beiden Seiten weitergehen.

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