Flugstreik legt Block-Prozess lahm: Angeklagte können nicht ausreisen
Flugstreik stoppt Block-Prozess: Angeklagte fehlen

Flugstreik sorgt für Terminausfall im Block-Prozess

Ein Streik bei einer Fluggesellschaft hat den Hamburger Block-Prozess erheblich beeinträchtigt und zu einem ungeplanten Ausfall eines wichtigen Verhandlungstermins geführt. Zwei der insgesamt sieben Angeklagten befinden sich derzeit im Ausland und konnten aufgrund der Streikmaßnahmen nicht zur Hauptverhandlung am Dienstag erscheinen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Verzögerungen im komplexen Entführungsverfahren

Das Landgericht Hamburg hatte ursprünglich geplant, eine weitere Kriminalbeamtin als Zeugin zu vernehmen. Die Strafkammer hat bereits mehrere Beamte des Kriminaldienstes befragt, doch die entscheidenden Vernehmungen weiterer Beschuldigter aus Israel können wegen des anhaltenden Iran-Kriegs derzeit nicht durchgeführt werden. Diese doppelte Behinderung durch externe Faktoren stellt das Gericht vor erhebliche logistische Herausforderungen.

Hintergrund des aufsehenerregenden Falls

Hauptangeklagte ist die 52-jährige Hamburger Unternehmerin Christina Block. Ihr wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, zwei ihrer Kinder vom Wohnort ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. In der Silvesternacht 2023/24 wurden der damals zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen gewaltsam nach Süddeutschland gebracht, von wo ihre Mutter sie nach Hamburg holte. Christina Block, Tochter des Gründers der bekannten Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet vehement, den Auftrag zur Entführung erteilt zu haben.

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Weitere Angeklagte und ihre Positionen

Zu den sechs weiteren Angeklagten gehören:

  • Gerhard Delling (66), der Lebensgefährte von Christina Block und ehemaliger Sportmoderator, der ebenfalls jede Schuld von sich weist
  • Ein israelischer Staatsbürger, der seine Beteiligung an der Entführung bereits gestanden hat
  • Andreas Costard, der Anwalt der Block-Familie
  • Der Geschäftsführer einer Hamburger Sicherheitsfirma
  • Eine Verwandte von Christina Block sowie deren Ehemann

Aussicht auf Fortsetzung des Verfahrens

Der nächste Verhandlungstermin ist für den kommenden Montag, den 20. April, angesetzt. Nach einer dann dreiwöchigen Unterbrechung hofft das Gericht, die Vernehmungen fortsetzen zu können. Ob die beiden im Ausland festsitzenden Angeklagten bis dahin einreisen können, bleibt angesichts der unklaren Streiklage ungewiss. Die genaue Fluggesellschaft, deren Streikmaßnahmen die Anreise verhindern, wurde nicht offiziell bestätigt, doch Spekulationen deuten auf den aktuellen Pilotenstreik bei Lufthansa hin.

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