Durchsuchung im Landtag: Gericht erlaubt Auswertung von SPD-Unterlagen
Nach einer Durchsuchung von Räumen im Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Amtsgericht Magdeburg die Beschlagnahmung von großen Teilen sichergestellter Unterlagen der SPD-Fraktion angeordnet. Diese hätten potenzielle Beweisbedeutung, teilte das Gericht mit. Die Dateien dürfen damit ausgewertet werden. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Auch bei der CDU-Fraktion hatte das Gericht bereits zuvor in ähnlicher Weise entschieden.
Hintergrund der Durchsuchung
Wegen des Verdachts der Untreue hatten Ermittler am 1. Juli des vergangenen Jahres die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD durchsucht und dabei Beweismittel gesichert. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete. Die CDU-Fraktion hat die Zahlungen inzwischen ausgesetzt, während SPD und AfD sie schon länger nicht mehr zahlen.
Ermittlungen gegen SPD-Fraktionsvorsitzende
Laut dem Amtsgericht ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen die SPD-Fraktionsvorsitzende und zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer wegen des Verdachts der Untreue. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten ab April 2020 Zulagen entgegen dem Abgeordnetengesetz an Fraktionsmitglieder gezahlt hätten, hieß es in der Mitteilung.
Reaktion der SPD-Fraktion
Entscheidend sei eine vollständige Aufklärung, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube. „Dafür arbeiten wir mit den Behörden eng zusammen.“ Die angeforderten Unterlagen habe man bereits damals freiwillig übergeben. „Vor diesem Hintergrund halten wir die Sicherstellung weiterhin für unverhältnismäßig. Ein einfaches Schreiben mit der Bitte um Übermittlung der Nachweise hätte ausgereicht“, so Grube weiter.



