Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft fordert Urteil
Klette-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Urteil

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden stehen die Plädoyers bevor. Die Staatsanwaltschaft soll am Vormittag um 10 Uhr mit ihrem Schlussvortrag beginnen, sofern keine Beweisanträge gestellt werden. Das Verfahren könnte nach mehr als einem Jahr bald enden.

Schwere Vorwürfe gegen die Angeklagte

Daniela Klette wird wegen versuchten Mordes, Raubes und Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt. Sie wurde im Februar 2024 in Berlin festgenommen. Ihre mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub sind weiterhin auf der Flucht. Das Landgericht Verden befasst sich ausschließlich mit den Überfällen, die das Trio zwischen 1999 und 2016 auf Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt haben soll.

Laut Anklage soll Klette die Überfälle geplant, Menschen mit Waffen bedroht und das Fluchtauto gesteuert haben. Die Beute beträgt rund 2,7 Millionen Euro, mit denen die Angeklagte ihr Leben im Untergrund finanziert haben soll. Ein separates Verfahren soll ihre Rolle in der linksterroristischen Vereinigung RAF klären.

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Herausforderungen im Verfahren

Seit über einem Jahr versucht das Gericht, die Taten zu rekonstruieren. Die Angeklagte äußert sich politisch, kritisiert den Kapitalismus, Israels Vorgehen im Gazastreifen und den US-Militäreinsatz in Venezuela, schweigt jedoch zu den Überfällen. Ihre Anwälte und die Staatsanwaltschaft liefern sich Wortgefechte. Opfer der Überfälle brachen in Tränen aus oder konnten sich nach Jahren nicht mehr an Details erinnern.

Um weitere Zeugen zu schonen, stellte das Gericht die Verfahren zu fünf Überfällen ein: in Northeim, Celle, Stade (Niedersachsen), Elmshorn (Schleswig-Holstein) und Löhne (Nordrhein-Westfalen). Diese Taten sind nicht mehr Teil des Prozesses. Laut Gericht hätten sie bei einer Verurteilung keine großen Auswirkungen auf das Strafmaß.

Entscheidender Punkt: Mordversuch?

Ein rechtlicher Hinweis des Gerichts ist von Bedeutung: Ein bewaffneter Überfall in Stuhr bei Bremen am 6. Juni 2015 könnte nicht als Mordversuch gewertet werden. Damals stoppte das Trio einen Geldtransporter mit knapp einer Million Euro. Es fielen Schüsse, zwei drangen in die Fahrerkabine ein. Die Geldboten blieben unverletzt, die Täter flohen ohne Beute.

Die Kammer geht von einem bedingten Tötungsvorsatz aus: Der Schütze nahm den Tod des Opfers in Kauf, trat dann aber vom Vorsatz zurück. Es bleibt spannend, ob die Staatsanwaltschaft dieser Einschätzung folgt oder weiterhin versuchten Mord annimmt.

Nach Planung des Gerichts könnte am Mittwoch die Nebenklage plädieren, die Verteidigung am 12. und 13. Mai. Ein Urteil wird frühestens Ende Mai erwartet.

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